VBE Rheinland-Pfalz

Pressedienst

Alles, was Recht ist … Recht in der Schule in Frage & Antwort

An unserer Schule sollen wir Facebook und WhatsApp im Kontakt mit Eltern verwenden. Kann ich hier Probleme bekommen? Sie sollten aufgrund des Datenschutzes das überdenken. Soziale Netzwerke, zu denen auch Facebook und Whats- App gehören, dürfen grundsätzlich nicht für unterrichtliche Zwecke und in anderen schulischen Zusammenhängen eingesetzt werden. Hinweise dazu

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Alles, was Recht ist … Recht in der Schule in Frage & Antwort

Kann ich als Schulleiter auch ein Sabbatjahr beantragen? In § 6 a der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung heißt es: „Auf Antrag der Lehrkraft und sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, kann eine Teilzeitbeschäftigung in der Weise bewilligt werden, dass die Lehrkraft am Ende eines mindestens zwei Jahre und höchstens sieben Jahre umfassenden Zeitraums der

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Recht in der Schule Frage & Antwort

Müssen wir an unserer Schule ein Vertretungskonzept erarbeiten? Die neue Dienstordnung führt bei Nr. 1.10.5 aus, dass Lehrkräfte verpflichtet sind, Vertretungsunterricht zu erteilen, der angemessen vorzubereiten und durchzuführen ist. Näheres regelt das schulische Vertretungskonzept. Es handelt sich um eine neue Aufgabe für die Schulen, im Rahmen einer Gesamtkonferenz ein Vertretungskonzept

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