VBE Rheinland-Pfalz

Pressedienst

Recht in der Schule in Frage & Antwort

Dürfen Schulleiter regelmäßig einen Tag in der Woche im Home-Office arbeiten? Grundsätzlich haben Schulleitungen nicht die Möglichkeit, an einem festen Tag in der Woche im Home-Office zu arbeiten. In unserem Bundesland gibt es hierüber auch keine allgemeinen Regelungen, die dies erlauben. Gemäß Nr. 2.11 der Dienstordnung besteht während der allgemeinen

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Recht in der Schule in Frage & Antwort

Ein Schüler fällt wiederholt aufgrund der hausordnungswidrigen Nutzung seines Mobiltelefons im Unterricht auf. Trotz Kenntnis der Hausordnung und des Abschnitts über das kategorische Verbot von Mobiltelefonen während des Unterrichtstages nutzt ein Schüler das Telefon immer wieder und wird gemäß Schulordnung dafür sanktioniert. Bei unautorisierter Nutzung des Telefons wird das Gerät

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Recht in der Schule in Frage & Antwort

Aufsichtslücke bei vorhandener Gefahrenquelle Eine Lehrkraft weist Schüler einer 9. Klasse der Qualifizierten Sekundarstufe I während eines Sportangebots der Ganztagsschule (GTS) genau an, wie ein bestimmter Übungsparcours zu durchlaufen ist. Der Aufbau des Parcours wird erklärt und bestimmten Schülern werden einzelne Aufbauarbeiten übertragen. Als die SuS mit dem Aufbau beginnen,

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Recht in der Schule in Frage & Antwort

Eine 44-jährige Lehrkraft fragt, ab welchem Alter Lehrkräfte keine Pausenaufsicht mehr führen müssen. In welchen Vorschriften ist die Aufsicht geregelt? In Rheinland-Pfalz sind die Aufsichten in Schulen durch die Dienstordnung für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Rheinland-Pfalz geregelt (DO-L). Die DO-L enthält spezifische Bestimmungen zur Aufsichtspflicht der Lehrkräfte, darunter

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Recht in der Schule in Frage & Antwort

Muss jede Schule über ein Vertretungskonzept verfügen? Ja, in Rheinland-Pfalz muss jede Schule über ein Vertretungskonzept verfügen. Das Vertretungskonzept ist ein wesentlicher Bestandteil der schulischen Organisation und dient dazu, den Unterrichtsausfall möglichst gering zu halten und die Kontinuität des Unterrichts zu gewährleisten. Ein Vertretungskonzept bietet mehrere wesentliche Vorteile. Es reduziert

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Recht in der Schule in Frage & Antwort

Darf ich im Rahmen der Demokratieerziehung mit meinen Schülern über den Gaza-Krieg sprechen? Eine muslimische Schülerin der 8. Klasse (BG Qualifizierte Sek. I) konfrontierte mich mit der Frage, warum der Ukraine-Krieg an meiner Schule vielseitig thematisiert wurde und werde – wir hatten zu Kriegsbeginn auch eine Schweigeminute abgehalten – der

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Recht in der Schule in Frage & Antwort

Im Juni 2024 werde ich die Urkunde zu meinem 40-jährigen Dienstjubiläum in Empfang nehmen. Aufgrund dessen steht mir wohl eine Freistellung zu. Wie viele Tage stehen mir denn zu? Erhalte ich während der Freistellung eigentlich Bezüge? Ist die Freistellung zeitlich begrenzt? Gemäß § 1 Abs. 2 Jubiläumszuwendungsordnung (JubV RP) ist

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Alles, was Recht ist … Recht in der Schule in Frage & Antwort

Darf ich als beamtete Lehrerin eine Nebentätigkeit annehmen und wenn ja, in welchem Umfang? Grundsätzlich dürfen beamtete Personen Nebentätigkeiten annehmen. Jedoch ist hier zu beachten, dass der Beamte bzw. die Beamtin seine bzw. ihre Arbeitskraft i.d.R. im vollen Umfang dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen hat. Das bedeutet, dass Nebentätigkeiten

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Alles, was Recht ist … Recht in der Schule in Frage & Antwort

Liebe Mitglieder, wieder einmal haben wir einen kleinen Umbruch bei den Ressorts innerhalb der Redaktion unserer Mitgliederzeitschrift. Unser ehemaliger Landesvorsitzender, langjähriger Vorsitzender des Hauptpersonalrats Realschulen plus, Rechtsberater und Noch-Redaktionsmitglied Johannes Müller übergibt mit dieser Ausgabe der Zeitschrift die Verantwortung für die Rubrik „Rechtsfragen“ an mich, Frank Handstein, Ihnen vielleicht unter

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Alles, was Recht ist … Recht in der Schule in Frage & Antwort

Macht es einen Sinn, eine Stellungnahme zum Gliederungsplan abzugeben? Wenn Sie nach der Erörterung feststellen, dass es noch wichtige Fragen gibt, die nicht geklärt werden konnten, kann es durchaus Sinn machen, eine Stellungnahme an die zuständige Schulaufsicht auf dem Postweg zu schicken. Die Stellungnahme sollte mit der Schulleitung abgestimmt sein,

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