Recht in der Schule in Frage & Antwort
Eine 44-jährige Lehrkraft fragt, ab welchem Alter Lehrkräfte keine Pausenaufsicht mehr führen müssen. In welchen Vorschriften ist die Aufsicht geregelt? In Rheinland-Pfalz sind die Aufsichten in Schulen durch die Dienstordnung für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Rheinland-Pfalz geregelt (DO-L). Die DO-L enthält spezifische Bestimmungen zur Aufsichtspflicht der Lehrkräfte, darunter