VBE Rheinland-Pfalz

Pressedienst

Recht in der Schule Frage & Antwort

Müssen wir an unserer Schule ein Vertretungskonzept erarbeiten? Die neue Dienstordnung führt bei Nr. 1.10.5 aus, dass Lehrkräfte verpflichtet sind, Vertretungsunterricht zu erteilen, der angemessen vorzubereiten und durchzuführen ist. Näheres regelt das schulische Vertretungskonzept. Es handelt sich um eine neue Aufgabe für die Schulen, im Rahmen einer Gesamtkonferenz ein Vertretungskonzept

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