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Freistellung der Örtlichen Personalvertretungen

Ohne die notwendige Mitbestimmung der Personalräte wurde edoo.sys mit einer Formel ausgestattet, die die angeblich den Örtlichen Personalräten zustehende Freistellung berechnet. Diese Formel basiert jedoch lediglich auf der Berechnung der Mindestfreistellung gemäß Einigungsstellenspruch aus 1993 und wird zudem mit nichtzutreffenden Zahlen zur Anzahl der Beschäftigten gespeist! Edoo.sys ist schlicht nicht in der Lage, eine personalvertretungsrechtlich korrekte Freistellung für die Örtlichen Personalräte zu berechnen! Viele Beschäftigte an Schulen – beispielsweise im Ganztag – werden nicht abgebildet! Somit ist das formelbasierte Ergebnis, das Schulleitungen in edoo.sys neuerdings angezeigt wird, in aller Regel zu niedrig.  

Lassen Sie sich nicht verunsichern! Ihnen steht eine ausreichende Freistellung für Ihre Arbeit als Personalvertretung zu. Diese wird zwischen der Schulleitung und dem ÖPR verhandelt und in einer Dienstvereinbarung festgehalten. Viele Tatbestände an Schulen rechtfertigen eine über die Mindestfreistellung hinausgehende ÖPR-Freistellung. Darauf wurde bereits vor mehr als 30 Jahren hingewiesen!  

Den Schulen entsteht durch die Freistellung der Personalräte in ihrer Personalisierung kein Nachteil. Was zwischen Schulleitung und ÖPR an angemessener Freistellung verhandelt und in einer Dienstvereinbarung festgeschrieben wird, muss der Schule zusätzlich zugewiesen werden.  

Als Hilfestellung bietet der VBE Ihnen den Freistell-O-Mat an. Mit dessen Hilfe können Sie durch händische Eingabe der Beschäftigten, die Sie im Rahmen der Wahlhandlungen ermittelt hatten, eine korrekte Berechnung der Mindestfreistellung durchführen. Außerdem gibt er Ihnen viele Hinweise auf Tatbestände, die eine höhere Freistellung rechtfertigen. Ein Muster für eine Dienstvereinbarung finden Sie hier zum Download. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme zum EPoS-Schreiben der ADD vom 24. Mai 2025. 

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an den VBE wenden.