VBE Rheinland-Pfalz

Pressedienst

„Aller Anfang ist (nicht) schwer!“ (Teil 3)

Kleiner Leitfaden für neu gewählte Personalratsmitglieder   Nachdem die Personalratswahlen ihren Abschluss gefunden haben, gibt es – vor allem für neu gewählte Personalräte – viele Fragen, was so alles auf sie zukommt und wie die künftige Personalratsarbeit funktioniert. Im Folgenden sollen nun in loser Reihenfolge wichtige Begriffe aus dem Landespersonalvertretungsgesetz

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„Aller Anfang ist (nicht) schwer!“ (Teil 35)

Nachdem die Personalratswahlen vor der Tür stehen, gibt es für Personalräte viele Fragen, was so alles auf sie zukommt und wie Personalratsarbeit funktioniert. Im Folgenden sollen nun in loser Reihenfolge wichtige Begriffe aus dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG), das ja die gesetzliche Grundlage bildet, sowie Informationen aus der täglichen Arbeit erläutert werden.

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„Aller Anfang ist (nicht) schwer!“ (Teil 34)

Nachdem die Personalratswahlen vor der Tür stehen, gibt es für Personalräte viele Fragen, was so alles auf sie zukommt und wie Personalratsarbeit funktioniert. Im Folgenden sollen nun in loser Reihenfolge wichtige Begriffe aus dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG), das ja die gesetzliche Grundlage bildet, sowie Informationen aus der täglichen Arbeit erläutert werden.

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„Aller Anfang ist (nicht) schwer!“ (Teil 33)

In dieser Reihe werden in loser Reihenfolge wichtige Begriffe aus dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG), das ja die gesetzliche Grundlage bildet, erläutert werden. Die Redaktion würde sich freuen, wenn dies auf Interesse stößt; noch offene Fragen werden gerne nach Möglichkeit beantwortet. Grundsätzlich müssen die Örtlichen Personalräte (ÖPR) ihr Augenmerk auf die Einhaltung

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„Aller Anfang ist (nicht) schwer!“ (Teil 32)

Kleiner Leitfaden für neu gewählte Personalratsmitglieder In dieser Reihe werden in loser Reihenfolge wichtige Begriffe aus dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG), das ja die gesetzliche Grundlage bildet, erläutert werden. Die Redaktion würde sich freuen, wenn dies auf Interesse stößt; noch offene Fragen werden gerne nach Möglichkeit beantwortet. Schuljahresbeginn: Zum ersten August 2024

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„Aller Anfang ist (nicht) schwer!“ (Teil 31)

In dieser Reihe werden in loser Reihenfolge wichtige Begriffe aus dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG), das ja die gesetzliche Grundlage bildet, erläutert werden. Die Redaktion würde sich freuen, wenn dies auf Interesse stößt; noch offene Fragen werden gerne nach Möglichkeit beantwortet. Vor den Sommerferien gibt es für den Örtlichen Personalrat (ÖPR) immer

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