VBE Rheinland-Pfalz

Pressedienst

Recht in der Schule in Frage & Antwort

Eine 44-jährige Lehrkraft fragt, ab welchem Alter Lehrkräfte keine Pausenaufsicht mehr führen müssen. In welchen Vorschriften ist die Aufsicht geregelt? In Rheinland-Pfalz sind die Aufsichten in Schulen durch die Dienstordnung für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Rheinland-Pfalz geregelt (DO-L). Die DO-L enthält spezifische Bestimmungen zur Aufsichtspflicht der Lehrkräfte, darunter

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