VBE Rheinland-Pfalz

Pressedienst

Alles, was Recht ist … Recht in der Schule in Frage & Antwort

Darf ich als beamtete Lehrerin eine Nebentätigkeit annehmen und wenn ja, in welchem Umfang? Grundsätzlich dürfen beamtete Personen Nebentätigkeiten annehmen. Jedoch ist hier zu beachten, dass der Beamte bzw. die Beamtin seine bzw. ihre Arbeitskraft i.d.R. im vollen Umfang dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen hat. Das bedeutet, dass Nebentätigkeiten

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