VBE Rheinland-Pfalz

Pressedienst

„Aller Anfang ist (nicht) schwer!“ (Teil 21)

In dieser Reihe werden in loser Reihenfolge wichtige Begriffe aus dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG), das ja die gesetzliche Grundlage bildet, erläutert. Die Redaktion würde sich freuen, wenn dies auf Interesse stößt; noch offene Fragen werden gerne nach Möglichkeit beantwortet. Zur Durchführung ihrer Aufgaben ist die Personalvertretung nach § 69 (2) des

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