VBE Rheinland-Pfalz

Pressedienst

Alles, was Recht ist … Recht in der Schule in Frage & Antwort

Macht es einen Sinn, eine Stellungnahme zum Gliederungsplan abzugeben? Wenn Sie nach der Erörterung feststellen, dass es noch wichtige Fragen gibt, die nicht geklärt werden konnten, kann es durchaus Sinn machen, eine Stellungnahme an die zuständige Schulaufsicht auf dem Postweg zu schicken. Die Stellungnahme sollte mit der Schulleitung abgestimmt sein,

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