Rheinland-Pfälzische Schule

VBE setzt Forderungen durch Mit der Änderung der Grundschulordnung und der Verwaltungsvorschrift Unterrichtsorganisation an GS konnten langjährige VBE-Forderungen realisiert werden

Zur Umsetzung des Neun-Punkte-Plans wurden die Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (GSchO) und die Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsorganisation in der Grundschule“ (VV) überarbeitet. Beide Neufassungen werden zum kommenden Schuljahr in Kraft treten.

Eine wesentliche Änderung der Grundschulordnung wird es ermöglichen, die Zeugnisse der Klassenstufen 1 und 2 umzustellen und an die bewährten Zeugnisformate mit standardisierten Könnensprofilen der Klassenstufen 3 und 4 anzupassen.

Darüber hinaus wird einhergehend mit der verpflichtenden Einführung der Diagnose- und Förderprogramme „Lesen macht stark“ und „Mathe macht stark“ ab dem Schuljahr 2024/25 die Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise in den Klassenstufen 3 und 4 deutlich reduziert. Im Fach Deutsch von zehn auf acht, im Fach Mathematik von sechs auf vier Leistungsnachweise. Auf eine Kompensation der zusätzlichen Aufgaben – zumindest in Teilen – bleibt zu hoffen.

Somit wurden langjährige VBE-Forderungen aufgenommen und umgesetzt:

  • Die Grundschulzeugnisse können endlich ab dem kommenden Schuljahr für alle vier Klassenstufen vereinheitlicht werden.
  • Die Reduzierung der schriftlichen Leistungsnachweise trägt zur Entlastung der Lehrkräfte an Grundschulen bei.

Die Fremdsprachenarbeit an Grundschulen wird sich ab dem Schuljahr 2025/26 auf die Klassenstufen 3 und 4 konzentrieren. Der Unterricht kann wegen der jahrgangsweisen Umstellung ab dem Schuljahr 2027/28 ausschließlich im Zeugnis verbal, z. B. über klassenstufeneinheitliche Könnensprofile, erläutert werden. Die vorgeschriebene Portfolioarbeit wird dann entfallen und für eine Entlastung der Lehrkräfte sorgen.

Hier die weiteren Änderungen in Kürze:

  • Die Schulanmeldung und Überprüfung des Sprachstandes der Kinder ohne Kitabesuch werden auf 1,5 Jahre vor der Einschulung vorgezogen.
  • Eine verbindliche Sprachförderung bei Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf im Umfang von mind. 15 Stunden in der Kita für ein volles Jahr vor der Einschulung wird angestrebt.
  • In der Klassenstufe 2 wird die Lernzeit um zusätzliche 50 Minuten im Fach Deutsch pro Woche erhöht.
  • Im Deutschunterricht ist eine verbindliche tägliche Lesezeit von mindestens 10 Minuten in allen Klassenstufen einzuplanen.
  • Die Fächer Religion und Ethik werden ab dem neuen Schuljahr in allen Klassenstufen zweistündig unterrichtet.
  • Ab dem Schuljahr 2024/25 erfolgt die Ausweisung einer Verfügungszeit in den Klassenstufen 3 und 4 zur flexiblen Nutzung und pädagogischen Schwerpunktsetzung.

Trotz der genannten erfreulichen Entwicklungen wird die Umsetzung der Neuerungen eine Herausforderung für die Grundschulen darstellen. Beispielsweise wird die Änderung der Stundentafel in Klassenstufe 2 an vielen Schulstandorten eine Neuorganisation des Ganztages, insbesondere der Mensanutzung, notwendig machen.

Die zusätzlichen Stellen, die zur Erweiterung der Stundentafel erforderlich werden, sind grundsätzlich zu begrüßen, werden aber in Zeiten des bundesweiten Lehrkräftemangels kaum mit qualifizierten Grundschullehrkräften zu besetzen sein. Im Idealfall erhöhen viele teilzeitbeschäftigte Klassenleitungen in Stufe 2 ihr Deputat!

Einige Änderungen bedürfen genauerer Erläuterungen: Exemplarisch hierfür sind die Streichung des Absatzes (5) in § 39 der GSchO (schriftliche Leistungsnachweise) sowie der Hinweis in der VV auf die Beachtung der Organisation des Sportunterrichts in wöchentlich drei Einheiten zu nennen. Die künftigen Flexi-Zeiten sind eine Chance zur Schwerpunktsetzung, müssen aber etabliert werden. Hilfreiche Informationen sind in den angekündigten FAQs und regionalen Schulleiterdienstbesprechungen zu erwarten.

Die verpflichtende Einführung der Diagnose- und Förderprogramme „Lesen macht stark“ (LMS) und „Mathe macht stark“ (MMS) stößt vielerorts auf Unverständnis und bereitet den Kolleginnen und Kollegen große Sorgen. Sie sind verärgert darüber, dass sie ihre bewährten Verfahren nicht weiterhin anwenden können. Viele haben sich im laufenden Schuljahr bereits mit LMS und MMS auseinandergesetzt und sich mit ihren schlechten Erfahrungen verzweifelt an uns gewandt: Die sehr zeitaufwendige Umsetzung ist im ohnehin eng getakteten Unterrichtsalltag nicht unterzubringen; aufwendige, nicht digitalisierte Korrekturarbeiten verhindern die sinnvollere Unterrichtsvor- und -nachbereitung; es wird kein Mehrwert festgestellt, im Gegenteil: Der Einsatz des Materials wird als nicht zeitgemäß, gar als Rückschritt empfunden, da der bewährte Umgang mit effizienteren und digitalisierten Tools, die nach der Diagnose individualisierte Fördermaterialien erstellen, jetzt nicht mehr möglich sein wird. Die Schulen benötigen dringend digitale Alternativen zu LMS und MMS, die den Lehrkräften die zeitintensiven händischen Korrekturarbeiten und Listenführungen ersparen.

Es braucht also weiterhin deutliche Entlastungen und strukturelle Veränderungen im System, wofür sich der VBE auch in Zukunft verlässlich und aktiv einsetzen wird – versprochen!