Personalratswahlen an Schulen und Studienseminaren sind eine Chance auf aktive Beteiligung und Mitgestaltung im Bildungswesen. Das Wahlrecht wahrnehmen, als Personalrat oder Personalrätin zu kandidieren, kann man aber nur, wenn an den Dienststellen des Landes Wahlvorstände gebildet werden. Denn diese sind gemäß Landespersonalvertretungsgesetz als einzige legitimiert, Personalratswahlen durchzuführen. Ohne Wahlvorstand gibt es weder ÖPR noch BPR- und HPR-Wahlen!
Wie sehr der Gesetzgeber daran interessiert ist, dass Wahlen stattfinden, sieht man allein schon daran, dass es gemäß § 16 LPersVG drei mögliche Wege gibt, einen Wahlvorstand zu bestellen. Zunächst einmal ist der amtierende ÖPR gefragt, einen Wahlvorstand zu bestellen. Sollte es keinen ÖPR geben, können Wahlberechtigte die Dienststellenleitung auffordern, eine Wahlversammlung einzuberufen. Letztendlich könnte sogar die Dienststellenleitung auf Antrag von Wahlberechtigten selbst den Wahlvorstand bestellen. Es gibt also drei Wege, die sozusagen nach Rom führen. Letztendlich kann sich sogar eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft zu Wort melden und dafür sorgen, dass ein Wahlvorstand bestellt wird. Kurzum: Es sollte keinesfalls Schulen oder Studienseminare geben, an denen die Möglichkeit zur Stimmabgabe oder Kandidatur am Fehlen eines Wahlvorstands von vornherein scheitert!
Die nächste Hürde stellt das Finden von Bewerberinnen und Bewerbern dar, die bereit sind, für das Ehrenamt des Personalrats zu kandidieren.
Für die Wahl der Stufenvertretungen stellen die in einer Schulart vertretenen Gewerkschaften jeweils Listen mit Bewerberinnen und Bewerbern für die BPR- und HPR-Wahlen auf. Je nach erreichten Rangplätzen ziehen die gewählten Personalräte in die Stufenvertretungen ein und nehmen für die kommenden vier Jahre ihre wichtigen Aufgaben zur Unterstützung aller Beschäftigten wahr. Ein gutes Zeichen ist, dass es auch für die Personalratswahlen 2025 wieder viele engagierte Bewerberinnen und Bewerber gibt, die für den VBE kandidieren werden. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen einige davon vor.
Für die Wahl des ÖPR sind die Wahlberechtigten in den Dienststellen gefragt, Wahlvorschläge zu unterbreiten. Es kommt gelegentlich vor, dass es nicht genügend oder schlimmstenfalls gar keine Bewerberinnen und Bewerber gibt, die bereit sind, diese verantwortungsvolle und manchmal auch stressbehaftete Aufgabe des ÖPR zu übernehmen.
Was sind die Gründe dafür? Erfahrungsgemäß spalten sich die Ursachen in folgende Bereiche auf: „Wir brauchen keinen ÖPR, weil wir uns alle gut verstehen.“ Solche Aussagen beruhen auf der Wahrnehmung, dass ein ÖPR nur dann gebraucht wird, wenn Probleme zu lösen sind. Das ist weit gefehlt, denn ein ÖPR ist nicht nur in Krisensituationen gefragt, sondern soll als Vertreter der Beschäftigten in vertrauensvollem konstruktivem Dialog mit der Schulleitung mit dazu beitragen, dass das Klima trotz aller an Schule existierenden Belastungen auch gut bleibt und möglicherweise entstehende Probleme erst gar nicht aufwachsen.
Manche haben aufgrund von Überlastungsgefühlen im herausfordernden schulischen Alltag keine Kapazitäten, weitere Aufgabenfelder zu übernehmen. Andere haben in Ausübung des ÖPR-Amtes schlechte Erfahrungen gemacht, weil die im LPersVG verankerte vertrauensvolle Zusammenarbeit aus vielfältigen Gründen nicht gelebte Praxis war, und wollen daher nicht mehr kandidieren.
Trotz allem Verständnis für manche Beweggründe ist das Ende vom Lied leider, dass ohne Bewerberinnen und Bewerber keine ÖPR-Wahlen stattfinden können, wenn es auch nach Einräumen einer Nachfrist keinen gibt, der sich zur Wahl stellt. Dadurch lässt man die gesetzlich gewollte Gestaltungschance an demokratischer Mitwirkung, die einst erst einmal erkämpft werden musste, vor Ort ungenutzt verstreichen. Die Stufenvertretungen sind gesetzlich nicht beauftragt, das Fehlen von Örtlichen Personalräten vollumfänglich zu kompensieren. Als Folge eines fehlenden ÖPR gibt es keine Personalversammlungen, keine Erörterung von Personalisierungsdaten aus edoo.sys oder dem vorläufigen Gliederungsplan, keine Vierteljahresgespräche, keine Mitbestimmung bei PES-Verträgen, keine Stellungnahme des ÖPR bei ADD-Verträgen, um nur einiges zu nennen.
Daher möchten wir Sie für die Thematik sensibilisieren und stärken, damit an allen Schulen und Studienseminaren des Landes Personalräte gewählt werden. Der VBE unterstützt Sie durch Fachkompetenz und qualifizierte Personalräteschulungen, damit Sie sowohl regulierend als auch ausgleichend einwirken oder auch einmal – falls erforderlich – mit dem nötigen Biss und dem entsprechenden Fachwissen darum kämpfen können, die Rechte der Beschäftigten auf Grundlage der gültigen Rechtsvorschriften durchzusetzen.
In den Stufenvertretungen setzt sich der VBE mit Ihrer Stimme dafür ein, dass wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Gestaltungsräume nutzen, um uns im Dialog mit ADD und BM für Sie einzusetzen.
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht war! Kandidieren Sie! Geben Sie dem VBE Ihre Stimme in den Stufenvertretungen BPR und HPR, damit wir uns weiterhin erfolgreich für alle Beschäftigten in Rheinland-Pfalz einsetzen können! Der VBE ist für Sie da!
Sabine Mages