Die Abschaffung von Klassenkassenkonten durch die Bankenreform vor einigen Jahren reduzierte die Möglichkeiten auf lediglich drei rechtlich sichere Alternativen, Fahrten abzuwickeln:
1) Der Schulträger hält ein Konto vor, über das abgewickelt werden kann.
2) Es findet sich eine Bank, die ein spezielles Treuhandkonto für die Kolleg:innen einrichtet.
3) Der Förderverein hat ausreichend Kapazitäten, das nötige Bankkonto zur Abwicklung, und aus dem Kollegium fungieren Kolleg:innen als Verantwortliche in der Zusammenarbeit.
Vor ca. 3 Jahren startete seitens des Ministeriums ein Pilotprojekt mit 20 Schulen verschiedener Schularten. Die Auswertung machte deutlich, dass mit den beteiligten Akteuren nachgeschärft werden muss. Aktuell sind noch mehrere Gespräche und Abstimmungen sowohl mit dem Finanzministerium als auch mit Bankenverbänden notwendig, um die zu Beginn erwähnte Ausweitung des ersten Projektes des Landes zu starten. Ziel dieser Gespräche ist es, die in der Evaluation des ersten Projektes festgestellten Erfahrungen in der Ausweitung des Modellprojekts zu nutzen und für die Schulen Erleichterungen für die Arbeit mit den Konten zu erzielen. Dies betrifft zum einen das Datum der jährlichen Abschlüsse, die Prüfung der Jahresabschlüsse durch die ADD und vor allem der Anzahl der möglichen Konten.
Die Informationsweitergabe innerhalb der Banken (ein Kritikpunkt aus der Evaluation) soll noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden. Damit soll erreicht werden, dass Schulen, wenn sie bei einer der zu den Verbänden gehörenden Banken ein oder mehrere Konten eröffnen möchten, hier informierte Ansprechpartner vorfinden. Sobald dies geschehen ist, wird das Projekt dann auf 200 Schulen ausgeweitet und über ein EPoS- Schreiben an die Schulen getragen. Das Bewerbungsverfahren wird dann online abgewickelt.
Bis dieses neue Projekt ins Laufen kommt, empfiehlt es sich, auf Klassenfahrtenanbieter auszuweichen, die nachgerüstet haben und die finanzielle Abwicklung direkt mit den jeweiligen Eltern anbieten.
Alternativ lohnt es sich, nochmals die Möglichkeit der finanziellen Abwicklung über die Schulträger, meist über die Stadtkämmerer, zu erfragen. So hätten die planenden und fahrenden Kolleg:innen dann einen Ansprechpartner, der ihnen für die finanzielle Abwicklung nötige Elternbriefe und Kontodaten zur Verfügung stellt.
Nach wie vor gibt es auch noch personell gut aufgestellte Fördervereine, die die Abwicklung von Klassenfahrten oder Austauschen übernehmen.
Das seit 2018 existierende Online-Gruppenkonto elinor (https://elinor.network/de), das durch einen Bundestagsbeschluss durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird, stellt keine rechtssichere Alternative dar. Es sollte lediglich dem Erlernen demokratischer Prozesse dienen und ist daher aufgrund seiner für jeden Teilnehmenden sichtbaren Ein- und Auszahlungsvorgänge bei der Abwicklung von Schulfahrten nicht datenschutzkonform.
Tanja Sirch