Rheinland-Pfälzische Schule

Lehrkräfte in der Pflegezeit: Optionen und Unterstützung

In einer Zeit, in der persönliche Herausforderungen und berufliche Pflichten aufeinandertreffen, stehen beamtete Lehrkräfte, die einen nahestehenden Partner in dessen letzten Lebensphase begleiten möchten, vor wichtigen Entscheidungen. Das Pflegezeitengesetz bietet verschiedene Handlungsmöglichkeiten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Option A: Interne Unterstützung durch Kollegen

Für Lehrkräfte, die nur wenige Stunden entlastet werden müssen, besteht die Möglichkeit, dass die Kollegenschaft solidarisch einspringt. Dies betrifft eine Vertretung von 4 bis 5 Lehrveranstaltungsstunden (LWS) pro Woche, die durch eine interne Umverteilung der Unterrichtsstunden aufgefangen werden kann.

Option B: Formeller Antrag auf Teilzeitarbeit

Lehrkräfte, die ihre Arbeitszeit deutlich reduzieren möchten, können bis auf maximal 15 LWS pro Woche kürzen. Hierfür ist ein Antrag auf Teilzeit notwendig, der durch ein formloses Begründungsschreiben der Lehrkraft ergänzt und über den Dienstweg eingereicht wird. Die Schulleitung und der zuständige Schulrat fügen dem Antrag jeweils eine Stellungnahme bei.

Option C: Attestierte verminderte Dienstfähigkeit

Falls ein Arzt der pflegenden Lehrkraft eine verminderte Dienstfähigkeit attestiert, kann diese Empfehlung eine Begrenzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit vorsehen. Die genaue Stundenzahl wird idealerweise in Lehrveranstaltungsstunden angegeben.

Wichtig: Kommunikation und Unterstützung suchen

Unabhängig von der gewählten Option ist es essenziell, dass betroffene Lehrkräfte das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Unterstützung bieten dabei auch Mitglieder des Örtlichen Personalrats, die Gleichstellungsbeauftragte und die Organisationsleitung. Bei Bedarf können auch die Stufenleitung, das Jahrgangsteam und Co-Tutoren zu Beratungsgesprächen hinzugezogen werden.

Diese Maßnahmen zeigen, dass auch in herausfordernden Zeiten Lösungen gefunden werden können, die es Lehrkräften ermöglichen, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen und gleichzeitig für ihre Angehörigen da zu sein.