Auch wenn der Jahreswechsel nun schon einige Wochen zurückliegt, wünsche ich im Namen des Landesvorstands allen Mitgliedern des VBE Rheinland-Pfalz ein schönes und gesundes Jahr 2023. Die aktuellen globalen und regionalen Herausforderungen werden uns auch in diesem Jahr im (Berufs-)Alltag begleiten und fordern. Der VBE RLP wird sich auch gerade deshalb weiterhin auf seine Aufgabe konzentrieren, sich für die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer und damit ebenso indirekt für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen starkzumachen, indem die Probleme innerhalb der Bildungslandschaft sowie der Bildungspolitik öffentlich gemacht und auch klar gegenüber den politisch Verantwortlichen benannt und – gepaart mit unseren Lösungsvorschlägen – erläutert werden.
Die Forderung nach A13 für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer in RLP war in den vergangenen Jahren immer eines der zentralen Anliegen des VBE RLP. Diese Forderung bleibt eine Herzensangelegenheit von uns und ist mit der nun erfolgten stufenweisen Einführung von A13 für Grundschullehrkräfte in NRW im November 2022 sowie für Grundschullehrkräfte in Hessen ab August 2023 und der Ablehnung eines entsprechenden Entschließungsantrags der CDU durch die Regierungskoalition in RLP bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2023/2024 im Dezember aktueller denn je und lässt uns nicht ruhen!
In Anlehnung an unser Motto der Delegiertenversammlung „Höchste Zeit für Schule“, startet der VBE RLP jetzt zeitnah die Kampagne „Höchste Zeit: A13!“, die diese Forderung auch weiterhin in die Kollegien, in die politischen Gremien sowie in die Öffentlichkeit trägt und begründet.
Die heterogene Schülerschaft in der Grundschule bildete schon immer eine besondere Ausgangslage für die Grundschullehrkräfte bei der Umsetzung ihres höchst anspruchsvollen pädagogischen Auftrags. In den vergangenen Jahren sind diese Herausforderungen aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen spürbar angewachsen und fordern von den Kolleginnen und Kollegen, neben dem Bereiten von individuellen und zu dokumentierenden Lernwegen, kontinuierlich einen erweiterten Erziehungs- und Beratungsauftrag in vielen Familien ihrer Schülerinnen und Schüler, z. B. in Form von regelmäßig stattfindenden runden Tischen mit verschiedenen Institutionen, ein. Bei der zunehmend integrativen oder inklusiven Beschulung von Kindern in und außerhalb von Schwerpunktschulen sind die Grundschullehrkräfte zusätzlich gefordert, da die Unterstützung durch Förderschullehrkräfte nicht durchgehend stattfindet.
Allein schon diese angerissenen Beispiele belegen, dass Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer in RLP schon lange einen großen Zuwachs in ihrem bereits breiten verantwortungsvollen Aufgabenspektrum erfahren haben, das aber unserer Ansicht nach im Rahmen der aktuell zu kurzen Dauer des Studiums für Primarstufe in RLP nicht ausreichend vertieft werden kann und häufig Verunsicherung und Überforderung schon bei Berufseinsteigern, aber auch bei erfahrenen Grundschullehrkräften zur Folge hat. Anstatt dass das Land in Verantwortung für die zukünftigen Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer angesichts der Fülle der bekannten zusätzlichen notwendigen beruflichen Qualifikationen die Dauer der Ausbildung erhöht bzw. schon längst erhöht hat, bleibt es bei der im Vergleich zu den anderen Lehrämtern kürzeren Ausbildungsphase und schafft sich damit auch weiterhin die nicht nachvollziehbare Argumentationsgrundlage für die geringere Bezahlung.
Eine entsprechend notwendige Reformierung der Lehrkräfteausbildung und Besoldung ist dringend geboten! Die amtierende Schulministerin von NRW, Dorothee Feller (CDU), fand im Oktober 2022 bei der Ankündigung von A13 für die Grundschullehrkräfte in NRW folgende beachtliche Worte: „Die Angleichung der Lehrkräftebesoldung an Grundschulen (…) ist ein deutliches Signal der Anerkennung und Wertschätzung.“ Dem können wir nur zustimmen! Der Beruf von Grundschullehrkräften würde mit A13 außerdem auch deren immens wichtige gesellschaftliche Aufgabe unterstreichen und klarmachen: Die Arbeit in allen Schulformen ist gleichwertig, auch wenn sie nicht gleich ist!
A13 muss auch im Zusammenhang mit der personellen Situation in unseren Grundschulen in RLP betrachtet werden. Der akute Lehrkräftemangel in vielen Grundschulen des Landes ist nicht von der Hand zu weisen. Vertretungsunterricht muss oftmals von den Kollegien mit vielen Kräften und Reserven gestemmt werden und zeitweise wird auch die Klassenmesszahl überschritten. Im großen Stil werden PES-Kräfte im Unterricht und als Klassenlehrkräfte eingesetzt, die dem Anspruch eines hochqualitativen Unterrichts, der auch Chancengerechtigkeit garantieren soll, nicht gerecht werden können. Wir sind davon überzeugt, dass sich aufgrund von A13 mehr junge Menschen für das Lehramt an Grundschulen entscheiden und damit auch langfristig dem Personalmangel entgegenwirken würden. Zudem wäre die Gefahr geringer, dass Grundschullehrkräfte aus RLP, im unmittelbaren Anschluss an ihre Ausbildung in RLP, ihren Dienst in einem anderen Bundesland mit höherer Besoldung antreten. Für Teilzeitkräfte, die einen großen Teil des Grundschulpersonals ausmachen und oftmals in der eigenen Familie mit der Erziehung ihrer Kinder betraut sind, schafft A13 auch höhere Pensionsansprüche.
Also: Für die zukünftigen und aktiven Grundschullehrkräfte in RLP gilt: „Höchste Zeit: A13!“
Thomas Knies