Rheinland-Pfälzische Schule

Alles, was Recht ist … Recht in der Schule in Frage & Antwort

Macht es einen Sinn, eine Stellungnahme zum Gliederungsplan abzugeben?

Wenn Sie nach der Erörterung feststellen, dass es noch wichtige Fragen gibt, die nicht geklärt werden konnten, kann es durchaus Sinn machen, eine Stellungnahme an die zuständige Schulaufsicht auf dem Postweg zu schicken. Die Stellungnahme sollte mit der Schulleitung abgestimmt sein, es besteht aber keine Verpflichtung dazu. In der Regel wird die Schulaufsicht sich mit dem ÖPR in Verbindung setzen und Rückmeldung zu den Anmerkungen in der Stellungnahme geben.

In welchem Jahr kann ich (Jahrgang 1960) in Ruhestand gehen? Gilt für mich auch die Tabelle im Landesbeamtengesetz (§ 37)? Da würde ich erst mit 66 und 4 Monaten pensioniert.

Nein, die Tabelle trifft für Sie nicht zu, da für Lehrkräfte als Altersgrenze das Ende des Schuljahres gilt, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden (Abs. 1, letzter Satz). Die Tabelle bezieht sich auf Landesbeamte/-beamtinnen anderer Behörden. In Ihren Fall kommt es auf den Geburtsmonat an: Sind Sie in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Juli geboren, dann gehen Sie zum 31.07.2025 in Pension. Sind Sie in der Zeit vom 1. August bis zum
31. Dezember geboren, dann zum 31.07.2026.

Das Schulgesetz wurde in mehreren Punkten verändert, wie zu lesen war. Trifft es zu, dass auch an Grundschulen Schülervertretungen zu bilden sind?

Das trifft zu. Der entsprechende § 31 des Schulgesetzes wurde verändert. Auch an Grundschulen sind Klassensprecher/-innen zu wählen. Die Versammlung der Klassensprecher/-innen wählt aus der Mitte der Schüler/
-innen eine Schülersprecherin oder einen Schülersprecher. Bisher existierte nur eine Soll-Vorschrift.

An unserer Grundschule wird bald die Schulaufnahme erfolgen. Welche Daten dürfen denn erhoben werden?

Sie finden diese Daten in § 10 der Grundschulordnung. Im Absatz Nr. 6 sind alle Daten aufgelistet. Wichtig ist sicherlich, dass neben Familienname, Vorname, Anschrift auch die Telekommunikationsverbindungen der Eltern und Erziehungsberechtigten (nach § 37 Schulgesetz) erhoben werden. Ebenso die Daten, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind, sowie ggf. Angaben zum elterlichen Sorgerecht.

Ein Kind meiner dritten Klasse nimmt aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teil. Kann ich als Nachweis ein Attest verlangen?

§ 24 der Grundschulordnung besagt, dass Schüler/-innen am Sportunterricht nicht teilnehmen, wenn ihr Gesundheitszustand dies erfordert. Die Schulleitung kann in Abstimmung mit der Sportlehrkraft festlegen, dass das Kind am Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt. Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung kann verlangt werden.