Rheinland-Pfälzische Schule

Alles, was Recht ist … Recht in der Schule in Frage & Antwort

Gibt es noch die Altersermäßigung ab 63? Gilt das auch für Kolleginnen/Kollegen, die sich in Altersteilzeit befinden?

Die gibt es noch; in der Fassung vom 03.06.2020 heißt es im § 9: „Lehrkräften, die, berechnet ohne Altersermäßigung, mindestens die Hälfte des Regelstundenmaßes Unterricht erteilen, ohne in Altersteilzeit zu sein, werden in den letzten beiden Schuljahren vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze und darüber hinaus drei Wochenstunden Altersermäßigung gewährt.“ Aus dem Text geht hervor, dass Lehrkräfte, die sich in Altersteilzeit befinden, keine Altersermäßigung erhalten können.

Muss ich meinen PC bzw. mein Handy für schulische Zwecke beim Homeschooling verwenden?

Ich denke, eher nein. Die Ausstattung der Schulen mit digitalen Geräten hat sicherlich hohe Priorität bei den Verantwortlichen, aber es gibt noch einen erheblichen Nachholbedarf, um z. B. mit Eltern und Schüler(inne)n digital kommunizieren zu können. Jede Schule sollte in Zusammenarbeit mit dem Schulträger versuchen, Verbesserungen zu finden. Die Lehrergewerkschaften, insbesondere der VBE, werden Sie unterstützen.

Was macht denn unsere neue Hygienebeauftragte?

Die Schulleitung benennt zu Ihrer Unterstützung laut Infektionsschutzgesetz eine hygienebeauftragte Person oder ein Hygieneteam. Es gibt zur Vorbereitung auf diese Tätigkeit Onlineseminare in Kooperation mit der Universitätsmedizin Mainz, wie es im neuen Hygieneplan des Bildungsministeriums heißt. An Aufgaben mangelt es bestimmt nicht, allein die Aktualisierung des schulischen Hygieneplans bzw. die Anpassung der getroffenen Maßnahmen an die Situation vor Ort erfordert Engagement der Kolleg(inn)en. Es wäre sicherlich zu überlegen, ob es nicht eine Möglichkeit der Entlastung gibt.

Kann ich zu einem dienstlichen Gespräch mit meiner Schulleitung eine Person meines Vertrauens mitnehmen, da ich nicht weiß, worum es in diesem Gespräch geht?

Lehrkräfte können nach § 69 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) bei dienstlichen Gesprächen ein Mitglied des Personalrats (ÖPR, BPR oder HPR) mitnehmen. Die Schulleitung müsste die Lehrkraft rechtzeitig zu dem Gespräch (inkl. Tagesordnung) einladen und darauf hinweisen, dass die Begleitung eines Personalratsmitglieds möglich ist. Der ÖPR kann nur nach Aufforderung durch Sie an dem Gespräch teilnehmen.

Wie gehe ich in der Schule mit „vertraulichen Personalsachen“ um?

„Wenn Schreiben mit dem Zusatz ‚vertrauliche Personalsache‘ gekennzeichnet sind, sind diese Schreiben nicht von der Posteingangsstelle der Schule, sondern von dem Schulleiter oder dem Vertreter im Amt persönlich zu öffnen und der Lehrkraft durch diese Person direkt zu übergeben. Es ist sicherzustellen, dass außer dem Schulleiter oder dem Vertreter im Amt im Postlauf niemand Kenntnis von dem Schreiben erlangt“ (Organisatorische und personalrechtliche Handreichungen für Schulleitungen und Lehrkräfte, Nr. 1.2 Posteingang der Schule).