Kleiner Leitfaden für neu gewählte Personalratsmitglieder
In dieser Reihe werden in loser Reihenfolge wichtige Begriffe aus dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG), das ja die gesetzliche Grundlage bildet, erläutert werden. Die Redaktion würde sich freuen, wenn dies auf Interesse stößt; noch offene Fragen werden gerne nach Möglichkeit beantwortet.
Schuljahresbeginn: Zum ersten August 2024 beginnt das neue Schuljahr, Unterrichtsstart am 17. August. Der reguläre Schulbetrieb soll wieder laufen, dafür haben alle Schulen eine Menge getan. Das trifft auch auf die Örtlichen Personalräte (ÖPR) zu, die sicherlich die neuen Stundenpläne gesichtet und geprüft haben, ob die Vorgaben der Gesamtkonferenz umgesetzt worden sind. Wichtig ist für den ÖPR, auf die Gleichbehandlung der Kolleginnen und Kollegen zu achten; das heißt, dass alle möglichst gleichmäßig belastet sind.
Kein leichtes Unterfangen – alles im Auge zu behalten, ob nicht zu viele Lücken in den einzelnen Stundenplänen vorhanden sind oder ob schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen angemessen berücksichtigt sind. Der Blick des ÖPR geht auch auf die Aufsichtspläne, ob alle Kolleginnen und Kollegen entsprechend anteilig eingesetzt werden.
Im Rahmen der ersten Gesamtkonferenz in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn ist vermutlich ein Zeitplan erstellt worden – mit allen Terminen, die im Verlauf des Schuljahres anfallen, wie z. B. Elternsprechtage, Konferenztermine, Schulfeste, Projektwochen, Zeugnisabgaben bei der Schulleitung, Teilnahme an Veranstaltungen in der Kommune, wie z. B. Umzüge, Feste oder Feiern, Wahlen der Schulgremien, Festlegung beweglicher Ferientage, Schulfahrten etc.
Jede Schule soll laut dem Hygieneplan Corona des Bildungsministeriums (4. überarbeitete Fassung) einen eigenen Hygieneplan nach § 36 i. V. mit § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) besitzen, „in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schüler/-innen und aller an Schule Beteiligten beizutragen“. Ebenso sind auch die Leitlinien zur Durchführung und Organisation der Ganztagsschule zu berücksichtigen. Es versteht sich von selbst, dass auch die Örtlichen Personalräte an der Umsetzung beteiligt werden.
Personalratswahlen 2025: Die derzeitige Wahlperiode 2021–2025 geht am 31.05.25 zu Ende. Im nächsten Jahr finden wieder Personalratswahlen statt. Gewählt werden im Mai 2025 (der genaue Termin steht noch nicht fest) die Örtlichen Personalräte an den Schulen sowie Haupt- und Bezirkspersonalräte in allen Schularten. Aufgrund der in der Wahlordnung festgesetzten Termine gibt es eine Menge Vorbereitungsarbeit zu leisten. Beispielsweise müssen spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit die Wahlvorstände bestellt sein, also im Februar nächsten Jahres.
Ganz wichtig ist aber, dass ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zur Verfügung stehen. Im Amt befindliche Personalräte sollten sich überlegen, ob sie eine Wiederwahl anstreben. Gleichzeitig sollte man frühzeitig nach geeigneten Kolleginnen und Kollegen Ausschau halten, die mit einer Kandidatur einverstanden wären. Das ist nicht immer einfach, denn Personalratsarbeit gestaltet sich nicht immer einfach. Im Rahmen einer Personalversammlung, zu der Vertreter/-innen von Haupt-, Bezirkspersonalräten, Gewerkschaften und Verbänden eingeladen werden sollten, könnten die Kolleginnen und Kollegen über die Aufgaben von Personalräten informiert werden.
Kolleginnen und Kollegen, die unsicher oder unentschlossen sind, ob sie kandidieren sollen, weil sie nicht wissen, was auf sie im Fall einer Wahl zukommt, können sich gerne an den VBE Rheinland-Pfalz wenden. Dort werden sie von erfahrenen Personalräten kompetent beraten.
Grundlegende und ausführliche Informationen zu den Wahlen, inkl. Vorbereitung der Wahlen, Festlegung der Termine, Aufgaben der Personalräte etc., erhalten Sie im Rahmen der nächsten Personalratsschulungen des VBE Rheinland-Pfalz, voraussichtlich im September/Oktober 2025 (Termine siehe VBE-Homepage).