VBE Rheinland-Pfalz

Pressedienst

Dienstliche Beurteilung (DB)

Allgemeine Rahmenbedingungen 

Rechtsgrundlage für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen ist die Verwaltungsvorschrift (VV) „Dienstliche Beurteilung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen und Studienseminaren“, erlassen im Jahre 2002.

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Vierteljahresgespräche

Vierteljahresgespräche  67 LPersVG (1)„Dienststellenleitung und Personalrat haben einmal im Vierteljahr zu Besprechungen zusammenzutreten. In ihnen soll auch die Gestaltung des Dienstbetriebes behandelt werden, insbesondere alle Vorgänge, beabsichtigte Maßnahmen und Initiativen, die die Beschäftigten wesentlich berühren. Die Dienststellenleitung hat zu Vorschlägen der Personalvertretung nach Beratung mit dieser unverzüglich Stellung zu nehmen.

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