Die Personalversammlung ist ein gesetzlich vorgesehener Bestandteil des Arbeitslebens.
Im Rahmen der allgemeinen Leitungsaufgaben sollen Schulleitungen gemäß Dienstordnung (DO) die Lehrkräfte im Rahmen der Fürsorgepflicht in ihrer beruflichen Entwicklung fördern (2.1.6 DO).
Allgemeine Rahmenbedingungen
Rechtsgrundlage für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen ist die Verwaltungsvorschrift (VV) „Dienstliche Beurteilung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen und Studienseminaren“, erlassen im Jahre 2002.
Zusammenarbeit ÖPR und Schulleitung
Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit
Vierteljahresgespräche 67 LPersVG (1)„Dienststellenleitung und Personalrat haben einmal im Vierteljahr zu Besprechungen zusammenzutreten. In ihnen soll auch die Gestaltung des Dienstbetriebes behandelt werden, insbesondere alle Vorgänge, beabsichtigte Maßnahmen und Initiativen, die die Beschäftigten wesentlich berühren. Die Dienststellenleitung hat zu Vorschlägen der Personalvertretung nach Beratung mit dieser unverzüglich Stellung zu nehmen.