An dieser exponierten Stelle konnte ich schon in der Vergangenheit die Berufsgruppe der Pädagogischen Fachkräfte in den Fokus stellen. Momentan habe ich das dringende Bedürfnis, dies noch einmal zu tun. Denn schon wieder wird der Dienstherr eben dieser Personengruppe nicht gerecht. Und dies, nachdem sich der VBE massiv für eine entsprechende Weiterbildung mit einer damit verbundenen Höhergruppierung für diese Kolleginnen und Kollegen eingesetzt hat. Sie besteht aus einer einer heterogenen Mischung von beruflichen Professionen, die in ihrer Gesamtheit aus den Schulen in Rheinland-Pfalz nicht mehr wegzudenken ist. Verankert sind die entsprechenden Berufsgruppen in der Verwaltungsvorschrift Pädagogische Fachkräfte. Hier ist grundsätzlich alles geregelt, was das Arbeiten der Pädagogischen Fachkräfte betrifft. Liest man diese Verwaltungsvorschrift, erkennt man schnell, dass dies ein großes Spektrum ist. Betrachtet man die Schullandschaft und die damit verbundenen Einsatzorte der entsprechenden Personen, sieht man, dass diese sehr vielfältig sind. Man findet sie mittlerweile in allen Schulformen, woraus sich eine sehr hohe Individualisierung und Professionalisierung im Hinblick auf der Arbeitsfeld der betroffenen Menschen ergibt. Anzuführen ist, dass unser Dienstherr dies über ein Jahrzehnt geflissentlich ignoriert hat. Es wurde eine sehr hohe Zahl an Pädagogischen Fachkräften eingestellt, die man von Arbeitgeberseite nicht für den Arbeitsplatz Schule qualifiziert hat – wohl in der Annahme, dass dies von alleine geschieht bzw. in den Schulen sowieso erfolgt. Was per se – zumindest in den mir bekannten Systemen – auch passiert. Jedoch bringt das eine erhebliche Mehrbelastung für die betroffenen Teams mit sich. Auch sind die Hilfestellungen der Kolleginnen und Kollegen sehr unterschiedlich gestaltet.
Nachdem der alte sonderpädagogische Weiterbildungslehrgang abgeschafft wurde, hat der Dienstherr eine sogenannte sonderpädagogische Basisqualifizierung aufgelegt. Hierdurch konnten sich die Pädagogischen Fachkräfte sehr gut weiterbilden. Jedoch war diese Qualifizierung nicht mit finanziellen Anreizen in Form einer Höhergruppierung verbunden. Aber auch hier hat der Arbeitgeber nach erheblichen Protesten und Bemühungen unsererseits reagiert. Die „Sonderpädagogische Basisfortbildung 2.0“ wurde aufgelegt und gegenüber dem Vorgängermodell von drei auf fünf Fortbildungsmodule erweitert. Aufgrund dieser Erweiterung ist man seitens des Bildungsministeriums davon ausgegangen, dass der von den Pädagogischen Fachkräften zu absolvierende Stundenumfang innerhalb der Qualifizierungsmaßnahme für eine entsprechende Höhergruppierung ausreichend sei. Abgestimmt wurde dies angeblich mit dem Ministerium für Finanzen. Mitnichten! Nachdem im letzten Jahr die ersten pädagogischen Fachkräfte ihr Zertifikat in Händen hielten, das ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme bescheinigt, haben die Ersten eine entsprechende Höhergruppierung beantragt. Die Berechtigung hierzu wurde auf den ausgehändigten Zertifikaten entsprechend vermerkt. Diese wurde ihnen bislang aber verwehrt, da der absolvierte Stundenumfang nicht ausreichend sei. Dies sieht zumindest das Ministerium der Finanzen so, zumal im Vorfeld wohl keine Abstimmung zwischen Bildungs- und Finanzministerium erfolgt ist.
Schilda lässt grüßen! Ein weiterer, nicht uninteressanter Sachverhalt muss in diesem Zusammenhang noch angeführt werden. Bei den Pädagogischen Fachkräften, die zum Ende des Jahres 2024 ihre Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wurde der Anspruch auf Höhergruppierung nicht auf dem entsprechenden Zertifikat zugesichert. Die verantwortlichen Personen im Bildungsministerium wussten zu diesem Zeitpunkt bereits um den Sachverhalt der nicht möglichen Höhergruppierung. In Aussicht gestellt wurde allerdings eine entsprechende Höhergruppierung für alle Pädagogischen Fachkräfte, die die Maßnahme bereits absolviert oder sie begonnen haben. Alle Nachfolgenden müssen einen deutlich höheren Stundenumfang im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme absolvieren.
Festzustellen bleibt, dass man momentan einer hohen Anzahl von Pädagogischen Fachkräften die Höhergruppierung verwehrt. Gleichzeitig vertröstet man die Menschen damit, dass sie sich innerhalb der sonderpädagogischen Basisfortbildung in hohem Maß qualifiziert haben. Mit einer besseren Qualifizierung muss aus meiner bescheidenen Sicht aber auch eine bessere Bezahlung einhergehen. Viele Kolleginnen und Kollegen haben 12 Jahre auf diese Möglichkeit gewartet! Kolleginnen und Kollegen, die seit Jahren, ja gar Jahrzehnten im Kontext Schule arbeiten, Kinder und Jugendliche unterrichten und Schulentwicklung massiv vorantreiben, werden vollkommen ignoriert. Hier richtet sich der Apell des VBE an den neuen Bildungsminister: Die Höhergruppierung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen muss endlich umgesetzt werden – sofort und rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung. Kolleginnen und Kollegen, die täglich sehr gute Arbeit leisten, dürfen nicht weiter verprellt werden. Auch werden wir unserer Forderung nach dem Fachlehrerstatus für Pädagogische Fachkräfte weiterhin Nachdruck verleihen. Denn sie unterrichten täglich an rheinland-pfälzischen Schulen!
Alexander Stepp