Rheinland-Pfälzische Schule

Neues zum Dienstrad-Leasing

Im Vergabeverfahren für das Dienstrad-Leasing für die Landesbediensteten von Rheinland-Pfalz hat der Bieter DD Deutsche Dienstrad GmbH den Zuschlag erhalten. Nun beginnt die operative Umsetzung mit dem Bieter, den Personalvertretungen und der technischen Umsetzung. „Wir streben einen Leasingstart zum Jahreswechsel an“, erklärte Klimaschutzministerin Katrin Eder. „Mit geleastem Dienstrad einen positiven Beitrag für die Umwelt und die eigene Gesundheit leisten. Radfahren ist als aktiver Beitrag zum Klimaschutz umweltfreundlich und fördert die Gesundheit“, warb Eder für die Radmobilität. Um den guten Vorsatz, sich mehr zu bewegen, konsequent umzusetzen, sollte eine Einbindung in den Alltag erfolgen. „Ich nutze selbst das Fahrrad gerne für alle Wege innerhalb der Stadt“, verriet die Ministerin.

 

Denn das Fahrrad ist in Großstädten häufig das schnellste Verkehrsmittel. Zudem spart Radfahren Platz, ist geräuscharm und bietet individuelle Mobilität ohne Luftschadstoffe. Aber auch in den ländlichen Regionen bietet das Fahrrad als ein Bestandteil multimodaler Reiseketten in Kombination mit dem ÖPNV – insbesondere der Bahn – große Chancen. Die Erwartungen an ein Fahrrad, das Fahrfreude bringt, sind individuell unterschiedlich. E-Bikes, Pedelecs oder Lastenräder sind oft kostspielig. Deshalb ermöglicht die Landesregierung eine Entgeltumwandlung zur Nutzung für vom Dienstherrn geleasten Dienstfahrrädern. Beim Fahrrad-Leasing werden durch Entgeltumwandlung monatliche Nutzungsraten für die Miete durch Abzug vom Bruttogehalt bezahlt. Teilnahmeberechtigte Bedienstete können ein Fahrrad leasen, dessen Wert einschließlich des leasing fähigen Zubehörs den Betrag von 7.000 Euro (Hersteller-UVP) nicht übersteigt. Die Bediensteten sind frei hinsichtlich der Wahl des Fahrrads (Marken, Modelle, Typen). Auch E-Bikes, Pedelecs, Lastenräder und Fahrräder für Menschen mit Behinderungen sind möglich. Das Dienstrad-Leasing und Abschluss eines 36 Monate dauernden Überlassungsvertrags ist freiwillig. Das Dienstrad kann auch privat und auch von Haushaltsangehörigen genutzt werden.

 

Teilnahmeberechtigt sind Landesbedienstete (Beamtinnen und Beamte ebenso wie Tarifbeschäftigte) in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land Rheinland-Pfalz mit Anspruch auf laufende Bezüge. Sowohl das Dienstverhältnis als auch die laufende Bezügezahlung müssen zudem voraussichtlich mindestens für die Dauer der Leasinglaufzeit ununterbrochen fortbestehen. Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf können ebenfalls am Leasing teilnehmen.

 

Der VBE freut sich über die Möglichkeit des Dienstradleasings. Es steigert die Attraktivität des Arbeitsgebers und bietet u. a. die Chance für Schulen in Ballungszentren, in denen keine kostenfreien Parkplätze für das Lehrpersonal zur Verfügung stehen, das Problem mit Fahrradparkplätzen zu beseitigen. Diese sollten allerdings überdacht sein und sich auf oder in unmittelbarer Nähe des Schulgeländes befinden. Ideal wären bspw. abschließbare Fahrradboxen.

 

Bei der Wahl eines adäquaten E-Bikes können auch größere Distanzen im ländlichen Raum zur Arbeit zurückgelegt werden, ohne dass man nassgeschwitzt in der Schule ankommt. Zudem sind weitere Aspekte wie die Gesundheitsförderung und die umweltfreundliche Mobilitätslösung durch die Nutzung des Dienstrads zu begrüßen.

 

Der geringe Nachteil für die Tarifbeschäftigen des Landes in Form der Auswirkungen auf die Rente wird im Vergleich zu den Beamtinnen und Beamten dahingehend teilweise kompensiert, in dem sie einen höheren Steuervorteil haben (durch die Sozialversicherungsbeiträge). Bei den Beamtinnen und Beamten gibt es keine Auswirkungen auf die Pension durch das Leasing.  Bezieht der Leasingnehmer aus spezifischen Gründen wie etwa Elternzeit oder einer längeren Erkrankung (Angestellte) keine Bezüge, kann das Fahrrad für max. 18 Monate (Elternzeit) oder 15 Monate (Krankheit) kostenfrei behalten werden. Dies wird als „Störfall“ bezeichnet. Das Land ist in diesem Fall von den Leasingraten vom Leasinggeber freigestellt. Ob es in diesen Fällen zu einer Verlängerung der Leasingzeit kommt, oder die Raten über die Versicherung des Leasinggebers abgedeckt werden, steht noch nicht fest. Eventuell kommt es hier zu individuellen Lösungen.

 

Der Ablauf ist recht übersichtlich gestaltet. Es ist eine Registrierung im Portal Dienstrad Leasing für Rheinland-Pfalz | Deutsche Dienstrad (deutsche-dienstrad.de)  erforderlich. Anschließend geht es zum Fachhändler vor Ort oder es wird Online bei einem Händler nach einem passenden Rad und dem Zubehör gesucht. Es können Fahrräder mit konventionellem Antrieb und motorunterstütze E-Bikes/Pedelecs bis 25 km/h geleast werden. Der Händler erstellt nun ein Angebot über die Plattform und der Interessent kann das Angebot an den Dienstherrn weitermelden. Es erfolgt nun eine Prüfung durch die Personal verwaltende Stelle (z. B. muss das Bruttogehalt mind. 400 € betragen) und dann kommt es ggfs. zu einem Überlassungsvertrag, so dass die Bestellung getätigt werden kann. Mit einem durch den Dienstleister erstellten Abnahmeschein kann das Dienstrad beim Händler abgeholt werden kann. Ein Versicherungs- und Servicepaket ist in den Leasingraten enthalten, sodass beim Leasing nicht mit unvorhergesehenen Kosten gerechnet werden muss. So ist das Dienstrad u. a. gegen Diebstahl, Vandalismus sowie Sturzschäden versichert und es ist ein kostenloser jährlicher Check zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit beim Fachhändler (Sichtprüfung) inklusive. Verschleißteile – wie etwa der Akku, Kette oder die Bremsbeläge – sind ebenso abgesichert. Darüber hinaus ist ein 24-Stunden-Notfallservice, der zahlreiche Leistungen ähnlich einem KFZ-Schutzbrief abdeckt, inkludiert. Für die Schutzbriefleistungen steht ein 24/7-Service zur Verfügung.

 

Endet die Leasingzeit von 36 Monaten besteht die Möglichkeit einen neuen Vertrag für ein neues Dienstrad abzuschließen, oder etwa das Fahrrad zu einem Restwert von ca. 15 – 20% käuflich zu erwerben. Da kein gesetzlicher Anspruch auf die Überlassung besteht, wäre es zu beobachten, ob in Einzelfällen der Verkauf verweigert würde. Dies sollte dann der Personal verwaltenden Stelle, bzw. dem VBE mitgeteilt werden, um darauf reagieren zu können. Man kauft somit sein vorher selbst genutztes Rad und ist somit um die Qualität bestens informiert. Ob also immer ein neues Rad zu fahren, oder wirklich günstig ein Rad zu erwerben von vordergründigem Interesse ist, oder das Leasing einfach enden zu lassen ist eine individuelle Entscheidung. Gerade der Kauf am Ende der Laufzeit könnte für viele attraktiv sein, denn je nach Nachfrage auf dem Gebrauchtfahrradmarkt kann sich ein direkter Wiederverkauf des Rads lohnen. Oder man genießt einfach sein kostengünstiges Rad weiter. Natürlich kann man das Rad selbst kaufen und direkt wieder ein neues leasen, so dass sich der eigene Fuhrpark für die Familie erweitert. Teilweise gibt es von den Kommunen eine Förderung für Lastenräder. Ob man an seinem Wohnort diese Förderung erhält und sie zum Kauf eines Rades nutzt, sollte vor dem Leasing geprüft und durchkalkuliert werden.

 

Links ein Rechenbeispiel (Beamter A12 Stufe 8, verheiratet, Steuerkl. 3 ohne Kinder, Bruttogehalt 5103€ ab Feb.2025, Kaufpreis des Rades 4000 €) für das Dienstradleasing:

 

Dem ersten Schritt mit der Einführung des Dienstrads und der Verbesserung des Mobilitätsangebots für die Landesbediensteten sollte nun ein weiterer wichtiger Schritt erfolgen. Viele Arbeitgeber geben ihren Angestellten einen hohen Zuschuss zum Jobticket um öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Dies würde die Attraktivität des Arbeitgebers Rheinland-Pfalz weiter steigern.

 

Leasingportal: Dienstrad Leasing für Rheinland-Pfalz | Deutsche Dienstrad (deutsche-dienstrad.de)

 

Alexander Schmurr