VBE Bundesseniorensprecher Max Schindlbeck war wieder beim VBE Rheinland-Pfalz im Einsatz und referierte dieses Mal zum Thema Erbrecht. Im Rahmen dreier regionaler Veranstaltungen brachte Max Schindlbeck in seiner kurzweiligen Art das Thema „Erbrecht“ zu den Teilnehmern.
Zunächst legte Schindlbeck die allgemeinen Grundlagen aus dem BGB dar. Dabei ging es um Privat- und Familienerbrecht sowie um die Testierfähigkeit des Vererbers. Es wurde auch klargestellt, dass erben erst nach dem Tod des Erblassers möglich ist. Zu Lebzeiten ist es eine Schenkung – wobei natürlich dies in Form einer Voraberbschaft geschehen kann. Aber erben können nur Menschen oder juristische Personen. Auch wenn einem das Haustier noch so lieb geworden ist. Ein Tier kann nach deutschem Recht nicht erben.
Ausführlich ging dann unser allseits bekannte Experte auf die gesetzliche Erbfolge ein und brachte Ordnung „in den Verwandschaftsgrad“. Aber auch auf die Notwendigkeit eines Ersatzerbes oder den Fall einer Erbengemeinschaft wurde ausführlich eingegangen. Auch die Arten eines Testaments wurden intensiv besprochen – so auch die Möglichkeit eines Nottestaments.
Und schließlich durften Themen wie Pflichtteil, die Ausschlagung/Erbverzicht (mit all seinen Problemen) sowie die steuerliche Betrachtung beim Vortrag nicht fehlen. Und da im Nachgang noch Zeit für Fragen eingeplant war, kamen auch die Mitglieder noch zu Wort. Zum Abschluss gab es für die Anwesenden noch verschiedene Unterlagen, so unter anderem einen Leitfaden zum „Erben und Vererben“ sowie Testamentsmuster.
Die sehr gut besuchten Nachmittagsveranstaltungen boten auch einen guten Rahmen zum persönlichen Austausch. Und man sah sogar ehemalige VBE-Landesvorsitzende bei den Veranstaltungen … Weitere Termine dieser Art sind für das kommende Jahr geplant.