Rheinland-Pfälzische Schule

Bearbeitungszeit der Beihilfe – eine unendliche Geschichte

Sei Juni 2022 ist es schon offiziell. Auf der Homepage bittet das Landesamt für Finanzen Antragstellende um Verständnis bezüglich verlängerter Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge – verbunden mit der Bitte, von Nachfragen im individuellen Fall abzusehen. Aber wie kann es sein, dass Beihilfeberechtigte, die ihre Rechnungen einreichen, in der Regel einen Monat und mehr auf die Begleichung ihrer Unkosten warten müssen?

Der dbb Rheinland-Pfalz (unser VBE-Landesvorsitzender Lars Lamowski vertritt uns als stellvertretender Landesleiter des dbb Rhl.-Pf.) hatte Mitte letzten Jahres bereits in einem Brief an die Finanzministerin Doris Ahnen auf den Missstand bei der Beihilfe hingewiesen. Darin wurde bereits intensiv eine dauerhafte Schaffung von mehr Stellen im Stellenplan des Landesamtes für Finanzen gefordert. Denn eine ständige Überlastung der dortigen Mitarbeiter, die unter dem seit über einem Jahr anhaltenden Überlastungszustand leiden, führt am Ende auch dort zu höherem Krankenstand. Und das kann nicht gewollt sein. In der Antwort der Ministerin war man sich der Fürsorgeverpflichtung gegenüber den beihilfeberechtigten Personen durchaus bewusst. Dabei soll die durchschnittliche Bearbeitungsdauer 20 Arbeitstage nicht überschreiten. Dieser Zeitrahmen wird von der Ministerin noch als angemessen und zumutbar angesehen. Sie musste allerdings auch bestätigen, dass der Zeitraum, in dem die Beihilfeanträge bearbeitet wurden, des Öfteren überschritten wurde und auch wird. Der zeitweilige Systemausfall sowie eine erhöhte Abwesenheit von den bearbeitenden Personen wurden als Begründung angeführt. Dem soll eine neu eingesetzte Taskforce abhelfen und die „Performance des Beihilfeverfahrens“ erhöhen. Außerdem soll die Einführung einer sogenannten Dunkelverarbeitung, d. h. der regelbasierten voll automatisierten Bearbeitung der Belege in Fällen, in denen kein Anlass zur Einzelprüfung besteht, die Bearbeitungszeit verkürzen. Diese Maßnahmen sollten das Problem in den Griff bekommen.

Leider hat sich die Situation danach nicht wirklich verbessert und viele Mitglieder haben dies dem VBE und den anderen dbb-Mitgliedsverbänden bestätigt. Die Wartezeit betrug oft 4 Wochen und mehr. Und dies kann nicht im Sinne unserer Beamten sein. Auch der lakonische Hinweis der Beihilfestelle, man könne sich mit dem Rechnungssteller ja individuell auf verlängerte Zahlungsziele einigen, fand der VBE/dbb nicht zielführend. Unsere Kollegen empfinden es im Gegenteil als entwürdigend, hier als Bittsteller aufgrund der Versäumnisse des Dienstherrn vorzusprechen. Umgekehrt hören wir vom Land nichts zur Übernahme von Mahngebühren bzw. Verzugs- und sonstigen Kosten in den Fällen, in denen die beihilferechtliche Refinanzierung von Krankheitskosten zu lange gedauert hat. Uns wird zugetragen, dass in manchen Fällen bereits der Verzicht auf Arztbesuche und medizinische Versorgung Platz greift, um Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden. Auch Betroffene in höheren Besoldungsgruppen können größere vierstellige Summen in der Regel nicht so einfach aus Rücklagen stemmen in gegenwärtig wirtschaftlich und finanziell angespannten Zeiten für Privathaushalte. Das ist eine Pervertierung des Fürsorgeprinzips!

Auf die wiederholte Forderung des dbb nach Schaffung neuer Stellen im Beihilfedezernat antwortete die Ministerin im Oktober 2022 mit dem Hinweis, dass weiterhin keine dauerhafte Personalerhöhung vorgesehen ist. Die in der Entwicklung befindlichen Verbesserungen und eine neue Abrechnungsversion sollen das Problem in den Griff bekommen. Außerdem weist die Ministerin auf die Möglichkeit einer Abschlagszahlung und die Direktabrechnung von Krankenhausrechnungen hin.

Da sich die Situation auch in diesem Jahr nicht wirklich gebessert hat, ist im April 2023 der dbb an unsere Ministerpräsidentin Malu Dreyer herangetreten und hat in einem Brief die Unzumutbarkeit der übermäßig langen Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge geschildert. Der dbb sieht hier einen Verstoß gegen das beamtenrechtliche Fürsorgeprinzip. „Wer krank ist, wird zusätzlich noch belastet durch drückende Arztrechnungen und Mahnschreiben“, so dbb-Landesvorsitzende Lilli Lenz. Der dbb fordert erneut und massiv neben weiteren optimierenden Organisationsmaßnahmen einen baldigen Stellenaufwuchs im Bereich der Beihilfe beim LfF. Die Ministerpräsidentin wurde um Hilfe bei der zügigen und wirkungsvollen Lösung des dargestellten Problems gebeten. Leider warten wir noch auf Antwort. Und das, obwohl der VBE in den Gesprächen mit den politischen Parteien und den verantwortlichen Personen immer die Forderung erhob die Fürsorgepflicht bei der Beihilfe nicht zu vernachlässigen.

Die Situation scheint sich also nicht zu bessern – im Gegenteil. Das Ziel von 20 Arbeitstagen scheint sich weiter zu entfernen. Gerüchte verbreiten, dass es doch bald eine Stellenaufstockung geben soll. Interessant war die Aussage eines Gesprächspartners über die Bearbeitungszeiten der privaten Krankenversicherungen: Bei den PKVs werden nach der Einführung von KI bei der Kostenerstattung künstliche Verlangsamungen in die Systeme eingebaut, um „nicht unglaubwürdig zu schnell“ zu sein. Das wäre doch mal ein Vorbild für die Beihilfestelle!

Der VBE wird sich weiterhin innerhalb des dbb dafür einsetzen, dass die Bearbeitungszeiten schnellstens sinken und wird dabei nicht locker lassen bis eine spürbare Besserung kommt.

mb