Rheinland-Pfälzische Schule

Durch PES geadelt? Oder doch nur Planmäßiger Etiketten Schwindel?

Der ursprüngliche Gedanke von PES (Personalgewinnung im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit) ist die Kompensierung von kurzen temporären Ausfällen durch eine selbstständige Personalgewinnung von Schulen. Hierzu wird Schulen durch das Ministerium ein Budget zur Verfügung gestellt und Schulleitungen werden vom Land ermächtigt, Verträge mit möglichst geeigneten Vertragsnehmern abzuschließen. Wer geeignet ist, liegt im Ermessen der Schulleitung und des Örtlichen Personalrats. Dieser übt die Mitbestimmung zur Einstellung, Eingruppierung, Einstufung, Befristung und ggf. Weiterbeschäftigung aus. Hierfür sollen ihm alle erforderlichen Unterlagen über die Qualifikation des Vertragsnehmers und über Beschäftigungsvorzeiten, die Einfluss auf die Einstufung haben, vorgelegt werden. Auf Nachfrage betont die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ihre rein beratende Funktion, denn die schulischen Gremien sind die eigentlichen Entscheider.

So weit, so gut? Na ja! Schulleitungen müssen viel Zeit in einen Arbeitszweig stecken, für den sie eigentlich überhaupt nicht ausgebildet sind, und bekommen eine sehr große Verantwortung aufgebürdet. Örtliche Personalräte tragen eine hohe Mitverantwortung für das Entgelt des Vertragsnehmers, ohne hierfür Fortbildungsmöglichkeiten seitens des Landes angeboten zu bekommen.

In der nächsten „Ausbaustufe“ wurden Schulleitungen ermächtigt, Jahresverträge zur Kompensation von Mutterschutz- und Elternzeit- sowie langfristigen Krankheitsausfällen über PES zu kompensieren. Bei langfristigen PES-Verträgen zahlt zwar das Land, aber die Schulleitung ist immer noch unter Mitbestimmung des ÖPR die vertragsabschließende Instanz. In jüngster Zeit wurde die Teilnahme am PES-Projekt auch für kleine Schulen, die bisher nicht teilnehmen konnten, geöffnet.

Schulleitungen haben mittlerweile das zweifelhafte Vergnügen, sich um die Unterrichtsversorgung an ihrer Schule durch Personalgewinnung im Umfeld immer mehr selbst zu kümmern. Wen sollte die ADD auch schicken, wenn es keine arbeitssuchenden ausgebildeten Lehrkräfte mehr gibt? Wer sucht, der findet?

Ganz so einfach ist es ganz gewiss nicht! Der Arbeitsmarkt ist beispielsweise im Grundschulbereich in einem solchen Ausmaß leer gefegt, dass qualifiziertes Personal bereits zum Schuljahresbeginn nicht mehr in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht!
Selbst bei Verträgen, die die ADD über die Mitbestimmung der Bezirkspersonalräte abschließt (also ohne PES), tummeln sich mittlerweile in beträchtlicher Anzahl Lehrkräfte, die nicht grundständig ausgebildet sind. Während früher das 1. Staatsexamen die mindeste Qualitätsanforderung bei sog. Andersqualifizierten (AQ) war, ist Rheinland-Pfalz heute beim Bachelor als dem neuen Aushilfslehrer für jedwede Verwendung angelangt. Und nicht nur das! Auch Studenten in den ersten Semestern auf dem Weg zum Bachelor sind willkommene Aushilfslehrkräfte und werden viel zu früh in viel zu große Verantwortung genommen.

Wodurch qualifizieren sich diese Lehrkräfte für die ihnen zugedachten Aufgaben als Fach- oder Klassenlehrer? Den Bezirkspersonalräten wird als schlagendes Argument vorgetragen, dass bereits eine Bewährung über einen oder mehrere vorherige PES-Verträge stattgefunden hat. Durch PES sozusagen geadelt, sollen die Bezirkspersonalräte die Augen zudrücken, dass die unter Personalknappheit leidenden Schulen „helfende Hände“ zur Seite bekommen. Die ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer vor Ort werden schon dafür sorgen, dass die Studenten nicht unter der Verantwortung zusammenbrechen, indem sie ihnen – selbstverständlich kostenfrei – helfend unter die Arme greifen. Anrechnungs- bzw. Entlastungsstunden = Fehlanzeige!

Wenn die Qualitätsmaßstäbe bei ADD-Verträgen schon so nach unten angepasst werden mussten, wie sieht es dann erst bei der Einstellung über PES aus? Wer Zeit hat, kommt in die Schule? Jeder kann etwas? Besser ein Student im ersten Semester als keiner? Also vielleicht tatsächlich Planmäßiger EtikettenSchwindel um eine Unterrichtsversorgung vorzutäuschen, die bei genauem Hinsehen bei Weitem nicht so gut ist, wie vorgegeben wird?

Wer mit welcher Qualifikation für welchen Zeitraum mit welcher Bezahlung über PES angestellt wird, können Bezirkspersonalräte nirgends erfragen. Aus Sicht des Landes geht sie das nichts an, denn die Mitbestimmung übt ja der Örtliche Personalrat aus. Dass ungeachtet dessen ein Informationsrecht besteht, wird gerne übersehen. Warum das Land lieber keine Auskünfte gibt, kann sich jeder selbst denken! Durch PES geadelt ist jedenfalls ein durchaus fragwürdiges Unterfangen!

Sabine Mages