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VBE Rheinland-Pfalz

DigitalPakt Schule – Rheinland-Pfalz steht noch ohne Digitalisierungskonzept da

10.07.2019

Gerhard Bold: „Die Gelder fließen endlich – bleibt nur die Frage: wohin?“

Nach langen Verhandlungen konnte der DigitalPakt Schule am 17. Mai 2019 starten. Zuvor haben Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen.

Die ersten Schulen können noch in diesem Jahr mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen. In Rheinland-Pfalz stellt sich aber die Frage, in welche digitale Systeme und Werkzeuge investiert werden soll: „Wir begrüßen sehr, dass jetzt auch endlich die Schulen im digitalen Zeitalter ankommen sollen – insbesondere durch die Unterstützung mit Bundesmitteln. Denn die Notwendigkeit einer massiven Finanzspritze, um der Digitalisierung an Schulen nicht hinterher zu schleichen, besteht seit Jahren. Doch die Schulen und Schulträger stehen nun vor der Frage: Wohin mit dem Geld? Welche Anschaffungen sind sinnvoll? Welche Ausstattung zeitgemäß? Was brauchen die Schulen wirklich, um einen zukunftsorientierten Unterricht durchführen zu können? Es fehlt an einem landesweiten Digitalisierungskonzept für die Schulen!“ kritisierte der Landesvorsitzende des VBE Rheinland-Pfalz, Gerhard Bold, am heutigen Mittwoch.

Oliver Pick, stellvertretender Landesvorsitzender, schlägt in dieselbe Kerbe: „Der Status quo im Land ist weit entfernt von einer einheitlichen Linie: Viele Schulen wurden im Rahmen von Medienkompetenz macht Schule bereits mit Laptop-Wagen und Tablet-PCs ausgestattet. Dass vorhandene Hardware, Betriebssysteme und andere technischen Voraussetzungen vor Ort aber selten kompatibel zueinander sind, wird großzügig ignoriert. Selbst im Rahmen dieses Konzepts sind die Schulträger auf sich gestellt. Es fehlt an basalen Leitlinien, Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und richtungsweisende Vorgaben – kurz: es fehlt ein einheitliches Digitalisierungskonzept für Rheinland-Pfalz. Dabei ist es unerlässlich, eine einheitliche Regelung für Auswahl, Beschaffung und Support zu treffen. Schließlich gibt es auch landesweit verbindliche Lehrpläne – wieso sollte die Bildungsgerechtigkeit bei der Digitalisierung plötzlich Halt machen?

Es ist die Aufgabe des Landes, ein ganzheitliches Digitalisierungskonzept zu verfassen. Diese Mammutaufgabe darf nicht auf die Schulträger abgewälzt werden. Wir fordern die Landesregierung auf, durchdachte und ausführliche Strategiepapiere vorzulegen, damit die Digitalisierung eine Bereicherung für die Schule ist und keine weitere, überteuerte Baustelle. Der erste Schritt muss vor dem zweiten gegangen werden! Bildungsgerechtigkeit bedeutet auch, einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Kompatible Hard- und Software aus einer Hand vereinfachen die Beschaffung, einen möglichen Schulwechsel und schließlich auch den Support – denn so können sich Schulen unter Umständen auch untereinander helfen, nicht an jeder einzelnen Schule wird ein eigenes Süppchen gekocht und es wird niemand aufgrund unterschiedlicher technischer Voraussetzungen benachteiligt.“

 
 

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