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VBE Rheinland-Pfalz

Auch kleine Grundschulen haben ein Bleiberecht

13.07.2017

Wer seine Hausaufgaben erledigt, darf weiter machen? / VBE warnt vor dem weiteren Abbau der Bildungsversorgung in der Region

Zu der heute vom Mainzer Bildungsministerium bekannt gegebenen ersten Entscheidung zur Schließung kleiner Grundschulen erklärt der Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold:

„Die Grundschule Wernersberg bleibt bestehen, die Grundschule Klotten muss schließen - und zwar quasi sofort zum kommenden Schuljahr. Wernersberg hat nach Angaben von Bildungsministerin Hubig frühzeitig eine Stellungnahme entlang der vom Bildungsministerium vorgegebenen „Leitlinien“ eingereicht. Das vermittelt den Eindruck: Wer als kleine Grundschule seine Hausaufgaben macht, hat eine Chance.

Die Grundschule Klotten ist mit einer Schülerzahl von nur 6 Kindern sicher ein exotischer Fall, aber diese Schule besteht schon lange und aus besonderen Gründen und völlig konform zu den vom Schulgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen. Sie arbeitet pädagogisch bestens. Klotten wird nun zum Symbol einer Schulpolitik, der die Rationalisierung der Bildungsversorgung über das Besondere von Schulstandorten geht.

Die Landesregierung wäre gut beraten, mehr für den Erhalt und die qualitative Verbesserung kleiner Schulen zu tun. Erst gestern haben perspektivische Zahlen der neuesten Bertelsmann-Studie belegt, dass in den kommenden Jahren wieder mit einer Steigerung der Schülerzahlen zu rechnen ist. Der Landesregierung fällt dazu nichts Besseres ein, als mit veralteten Prognosen des Statistischen Landesamtes zu antworten.

Wer den Bestand von kleinen Schulen auf dem Land jetzt infrage stellt, gefährdet nicht nur eine flächendeckende Bildungsversorgung, sondern auch die soziale Infrastruktur und die Chancengleichheit der dort lebenden Kinder und Jugendlichen.

Das geltende Schulrecht lässt dafür ausreichenden Spielraum. Gerade kleine Schulen bieten eine Vielzahl pädagogischer Möglichkeiten, die eine produktive Lernumgebung schaffen. Das sollte die Landesregierung berücksichtigen. Es darf für Familien in Rheinland-Pfalz nicht zum Nachteil werden, auf dem Lande zu leben.

Der VBE hatte sich bereits unmittelbar nach Bekanntgabe der Pläne der Landesregierung im September 2016 und zu Beginn des Jahres 2017 im Rahmen einer Pressekonferenz mit der möglichen Schließung kleiner Grundschulen auseinandergesetzt, entsprechende Analysen vorgelegt und vor einem Abbau des Bildungsangebots gewarnt.

Dass es kleine Grundschulen schon lange gibt, und auch schon lange unter der gesetzlichen Regelnorm, aber in gleicher Weise abgedeckt durch gesetzliche Sonderregelungen, hatte und hat immer einen Grund. Kleine Grundschulen sind nicht neu. Neu ist nur das Bemühen der Landesregierung, sie zu überprüfen mit dem Ziel, sie zu schließen.“

 
 

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