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VBE Rheinland-Pfalz

Am Verfassungstag wird Besoldungsgerechtigkeit endlich Realität

18.05.2017

Glückwunsch an die ersten 600 betroffenen Lehrkräfte an Realschulen plus und IGS / Weitere Fragen noch ungeklärt – Fortsetzung des Rechtsstreits bleibt möglich

Der Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold, äußerte sich heute (18. Mai 2017) in Mainz aus Anlass des Verfassungstages des Landes Rheinland-Pfalz zur Besoldungsanhebung der ehemaligen Hauptschullehrerinnen und –lehrer, die nach den Haushaltsbeschlüssen des Landtags Rheinland-Pfalz mit dem 70jährigen Bestehen des Landes zusammenfällt:

„Wenn heute in den Integrierten Gesamtschulen und Realschulen plus die Ernennungsurkunden an knapp 600 Kolleginnen und Kollegen übergeben werden, schreiben wir ein Stück Schulgeschichte.

Erstmals ist es in einem schulpolitischen Kraftakt gelungen, die in Folge der Schulstrukturreform seit 2008 bestehende Besoldungsungerechtigkeit zwischen den Lehrkräften zu beseitigen. Dieser rechtswidrige Zustand war von der Landesregierung geschaffen und 2014 vom Bundesverwaltungsgericht kassiert worden. Jetzt kommt den Kolleginnen und Kollegen endlich zu, was sie bisher vermissen mussten: Die Wertschätzung in Form einer amtsangemessenen Besoldung nach dem Motto Gleiches Geld für gleiche Arbeit.

Dazu gratulieren wir den betroffenen Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich. Gemeinsam mit ihnen hat der VBE in den vergangenen Jahren politisch und juristisch gerungen. Nun empfinden wir eine gewisse Erleichterung über diesen Einstieg in mehr soziale Gerechtigkeit unter den Lehrerinnen und Lehrern. Wir sind stolz auf die engagierten Lehrkräfte in den rheinland-pfälzischen Schulen, die die Wechselprüfung II absolviert und damit erneut ihre professionelle Kompetenz bewiesen haben.

Der VBE kritisiert allerdings, dass die Besoldungsanhebung noch immer nicht allen betroffenen Lehrkräften zugestanden werden soll. Neben der Frage, ob weitere Lehrämter im Einsatz an Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen zur Prüfung zugelassen werden, bleiben nach dem Willen der Landesregierung die Lehrkräfte in der Passivphase ihrer Altersteilzeit unberücksichtigt. Noch immer versucht die Landesregierung, eine Reduzierung des Kreises der Betroffenen durch Aussitzen zu erreichen.

Dies ist aus Sicht des VBE inakzeptabel. Deshalb wird der VBE seine konsequente Vorgehensweise fortsetzen und in Kürze eine gerichtliche Klärung einleiten.“

 
 

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