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VBE Rheinland-Pfalz

VBE und Kinderärzte: Medikamentenabgabe ist keine Aufgabe von Lehrkräften

20.03.2017

Rechtssicherheit herstellen - Schulgesundheitsfachkräfte einstellen

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordern die Ausbildung und den zeitnahen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften.

Beide Verbände haben alle Bildungs- und Gesundheitsministerinnen und -minister in Bund und Ländern mit einem gemeinsamen Forderungsbrief angeschrieben. Auch der VBE Rheinland-Pfalz schließt sich dieser Initiative an und fordert eine verbesserte Aufgabenteilung pädagogischer Förderung und medizinisch notwendiger Versorgung an den Schulen.

Der Bundesvorsitzende des VBE, Udo Beckmann, zur Dringlichkeit dieser Initiative: „Durch die Inklusion an den Schulen mit der gemeinsamen Förderung aller Kinder und Jugendlichen ist nicht nur die pädagogische Herausforderung gewachsen. Auch der Anspruch an eine medizinische Versorgung der Kinder und Jugendlichen ist gestiegen. Da geht es nicht um Schnupfen, sondern um schwerwiegende zum Teil chronische Erkrankungen wie Epilepsie, Allergien oder Diabetes.

Die Schulgesetze regeln in unterschiedlicher Weise eine Assistenz bei der Medikamentengabe. Um den dann häufig geäußerten Bitten der Eltern nachzukommen und Inklusion zu ermöglichen, begeben sich Lehrkräfte nicht selten in eine Grauzone des Rechts. Damit wird so etwas wie eine Freiwilligkeitsfalle provoziert – mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen. Hier muss die Politik handeln und Klarheit schaffen.“

BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Medizinische Assistenz an der Schule sollte nur von medizinischen Fachkräften ausgeübt werden. Wir erkennen das hohe Engagement der Lehrkräfte an, aber wir stellen fest: Das darf kein Dauerzustand sein. Deshalb fordern wir von der Politik einen entschiedenen Kurswechsel, damit Deutschland endlich in dieser Frage zu einem weltweiten Standard aufschließt.“

Der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Bold wies auf die Situation in Rheinland-Pfalz hin. Auch hier sei das Vorgehen nicht klar geregelt und führe immer wieder zu Konfliktsituationen. „Wir brauchen eine bessere Vorgabe für die medizinische Versorgung unserer Schülerinnen und Schüler. Lehrerinnen und Lehrer können nicht alles. Das ist auch eine Frage der Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche mit medizinischem Versorgungsbedarf in der Unterrichtszeit.“

Der VBE Rheinland-Pfalz sei deshalb dankbar für die gemeinsame Initiative von BVKJ und VBE. In anderen Bundesländern wie im benachbarten Hessen oder in Brandenburg gebe es entsprechende Erfahrungen aus Modellprojekten. Gerhard Bold: „Worauf warten wir? Wir kennen die Anforderungen, wir haben den Lehrplan, die ersten Fachkräfte werden bereits eingesetzt. Wir fordern, dass Modellprojekte schnellstmöglich auch in anderen Ländern wie in Rheinland-Pfalz begonnen werden und wir zeitnah zu einem flächendeckenden Einsatz kommen.“

Der BVKJ und der VBE fordern:

  • Kinder mit chronischen Erkrankungen müssen die Schule besuchen können. Der Staat muss auch daher eine medizinische Grundversorgung durch Schulgesundheitsfachkräfte an allen Schulen sicherstellen.
  • Zusätzlich zu den regelmäßigen Untersuchungen bei dem Kinder- und Jugendarzt müssen Schülerinnen und Schülern Angebote zur Gesundheitsprävention erhalten. Die Lehrkräfte können dies nicht zusätzlich leisten. Schulgesundheitsfachkräfte sollen präventive Angebote machen und damit zu einer gesünderen Lebensweise der Schülerinnen und Schüler beitragen.
  • Lehrkräfte haben Bildungs- und Erziehungsauftrag. Die medizinische Betreuung, die Medikamentengabe und Präventionskurse müssen von Schulgesundheitsfachkräften übernommen werden, bzw. die Lehrkräfte müssen bei Gesundheits- und Präventionsprojekten unterstützt werden. Auch die Beratung von Eltern ist ein wichtiger Aspekt.“


Zum Hintergrund
Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind die Gesundheitschancen und Entwicklungsmöglichkeiten zwar besser als je zuvor, aber viele junge Menschen verhalten sich weiterhin gesundheitsbeeinträchtigend.

Aus einer anderen WHO-Studie (HBSC) geht hervor: Bei bis zu 10 Prozent der Kinder eines Schuljahrgangs sind langanhaltende körperliche oder psychische Auffälligkeiten festzustellen. Zudem ist belegt, dass es einen engen Zusammenhang zwischen Gesundheit und Bildungserfolg gibt. Auch daraus ergibt sich nach Auffassung von BVKJ und VBE die Verpflichtung des Staates, präventiv tätig zu werden.

Die Bundesregierung hat 2015 das Präventionsgesetz erlassen und damit die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass „bestehende[…] Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt werden“.

In Brandenburg und Hessen laufen bereits Modellprojekte, erste Schulgesundheitsfachkräfte wurden ausgebildet und werden nun eingesetzt.

 
 

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