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VBE Rheinland-Pfalz

Überprüfung kleiner Grundschulen: Leitlinien müssen große Spielräume für den Erhalt schaffen

31.01.2017

VBE lehnt Schulschließungen allein aus Kostengründen ab

„Die heute im Bildungsausschuss des Landtags von Bildungsministerin Stefanie Hubig im Entwurf vorgestellten Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot können Schulschließungen hinauszögern. Aber sie werden sie nicht verhindern, wenn es der Landesregierungen durch strukturelle Veränderungen nur um Kosteneinsparungen geht.

Deshalb warnt der VBE vor einem schulpolitischen Sparkurs zu Lasten der regionalen Bildungsversorgung der weniger dicht besiedelten Gebiete unseres Landes. Wenn Chancengleichheit in der Bildung überall im Land gelten soll, dann darf eine gute Bildungsversorgung, die örtliche Gegebenheiten berücksichtigt, nicht dem Rotstift zum Opfer fallen. Es darf für Familien nicht zum Nachteil werden, auf dem Lande zu leben.

Der VBE Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf, mit den vorgelegten Leitlinien in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob eine kleine Schule bestehen bleiben kann. Das geltende Schulrecht lässt dafür ausreichenden Spielraum. Gerade kleine Schulen bieten eine Vielzahl pädagogischer Möglichkeiten, die eine produktive Lernumgebung schaffen. Das sollte die Landesregierung berücksichtigen, statt die pädagogischen Rahmenbedingungen schlecht zu reden.“

Der Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold, äußerte sich heute (31. Januar 2017) in Mainz am Rande einer Sitzung des Landtagsauschusses für Bildung zu den von Bildungsministerin Stefanie Hubig im Entwurf vorgestellten Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot. Diese Leitlinien waren im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Personaleinsparungen im Bereich der Schulen um 310 Stellen im September 2016 angekündigt worden.
  
Der VBE-Landeschef fasste die VBE-Position wie folgt zusammen:
  
• Die Schließung kleiner Schulen aus Gründen der Haushaltskonsolidierung benachteiligt die regionale Infrastruktur und wird vom VBE abgelehnt. Der Bestand einer kleinen Schule ist immer ein Sonderfall, für den besondere Bedingungen gelten müssen.
• Die Schließung von Schulen hat auf ihr soziokulturelles Umfeld erhebliche Auswirkungen, unabhängig von der Schulgröße. Die Schließung kleiner Schulen wirkt sich besonders krass aus, weil diese kaum über Alternativen verfügen - sonst gäbe es sie nicht mehr.
• Eine eindeutige numerische Größe für die Schließung von Grundschulen gibt es nicht und wird vom geltenden Schulgesetz auch nicht gefordert.
• Auch für kleine Schulen gelten pädagogische Standards, die Chancengleichheit, individuelle Förderung und ein differenziertes Bildungsangebot sichern. Ab einer Größe mit zwei kombinierten Klassen können diese Standards gut eingehalten werden.

 
 

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