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VBE Rheinland-Pfalz

VG Koblenz: Auch Fachlehrerinnen und Fachlehrer absolvieren künftig die WP II!

22.12.2016

Urteil vom 02. Dezember 2016 (5K 603/16) / WP II muss bis zum Schuljahresende erneut überarbeitet werden

Mit Urteil vom 02. Dezember 2016 (5K 603/16), veröffentlicht am 22. Dezember 2016, hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz einen weiteren Meilenstein in der Gleichstellungsentwicklung der Lehrkräfte an den Integrierten Gesamtschulen und Realschulen plus gesetzt: Auch Fachlehrer und Fachlehrerinnen müssen eine realistische berufsbegleitende Perspektive für A13 erhalten! Die Wechselprüfung II (WP II) muss also erneut überarbeitet werden!

Das VG Koblenz hat sich bei seiner Entscheidung eng an den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts orientiert und zunächst einen direkten Ernennungsanspruch der Klägerin verneint.

Im Hilfsantrag der Klägerin wurde jedoch gefordert, dass auf Grundlage der aktuellen Lehrkräfte-Wechselprüfungs-Verordnung die Zulassung zur Prüfung nicht versagt werden dürfe. Bisher hatte das Land Rheinland-Pfalz die Fachlehrerinnen und Fachlehrer darauf verwiesen, die Wechselprüfung I abzulegen, da sie eine geringere (Vor-)Qualifikation als die Grund- und Hauptschullehrkräfte aufweisen würden.

Dieser Zweiklassen-Argumentation hat das VG Koblenz nun ebenfalls ein Ende gesetzt, allerdings die Berufung zugelassen.

Das Land hat nun bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 Zeit, die Zulassungsvoraussetzungen anzupassen und die WP II (erneut) zu novellieren - oder innerhalb der Berufungsfrist das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz anzurufen.

Der VBE begrüßt die Entscheidung des VG Koblenz, das sich auch im Wortlaut der Entscheidungsgründe eng am Leipziger Urteil aus dem Dezember 2014 orientiert hat.


 
 

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