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VBE Rheinland-Pfalz

Die WP II bestanden: VBE kämpft weiter für schnelle Umwidmung in A13!

30.06.2016

Nach absolvierter Prüfung wurden die Anträge auf A13 von der ADD abgelehnt. Wie geht es nun weiter? Der VBE skizziert im Folgenden die Empfehlungen für die Kolleginnen und Kollegen sowie das weitere Vorgehen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017/2018.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2014 hat der VBE für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen Geschichte geschrieben.

Seitdem ist die neue Prüfungsordnung in Gang gesetzt worden, die aus Sicht des VBE noch immer eine äußerst bürokratische Hürde darstellt und die Betroffenen vor den Kopf stößt, in dem ihnen der Nachweis einer Tätigkeit abverlangt wird, die sie seit Jahren zur vollsten Zufriedenheit ausführen und ohne deren Engagement und Know-how bei heterogenen Lerngruppen die Schulstrukturreform nicht erfolgreich gewesen wäre.

Nach vielen absolvierten Prüfungen und entsprechender Rückmeldung durch die Absolventinnen und Absolventen ist den beteiligten Seminaren und dem Landesprüfungsamt ein Lob auszusprechen. Auch wenn der VBE die Vorgaben der Verordnung für unnötig hält, bleibt festzuhalten, dass die Umsetzung mit sehr großem Engagement betrieben wird. Aktuell sind über 350 Kolleginnen und Kollegen geprüft worden, weitere ca. 800 Anträge stehen in den kommenden Monaten zur Abwicklung an.

Wichtig: Nach der erfolgreichen Prüfung Antrag auf A13 stellen!
Der VBE hat den Absolventinnen und Absolventen empfohlen, nach Erhalt des Zeugnisses einen Antrag auf Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A13 zu stellen, um die eigene Rechtsposition zu sichern. Den Musterantrag finden Sie hier.

Allerdings werden die Anträge von der ADD mit der Begründung zurückgewiesen, es bestehe kein Ernennungsanspruch. Im Übrigen werden die Kolleginnen und Kollegen auf die Planstellenbewerberdatenbank und auf die Absicht der Landesregierung verwiesen, die Umwidmung der Stellen bis zum Ende der Legislatur abzuschließen, auch wenn der Haushalt 2016 noch keine Stellen aufweist. Doch gegen diese Entscheidung ist der Widerspruch möglich.

Nach Ablehnung: Fristgerecht Widerspruch einlegen!
Der VBE unterstützt die Betroffenen auch im Widerspruchsverfahren und hat dafür ein eigenes Musterformular (abrufbar hier) entwickelt, mit dem Widerspruch erhoben werden kann. Auf Wunsch wird der Widerspruch für Mitglieder auch durch den VBE eingelegt.

Die Empfehlung des VBE lautet jedoch, den Widerspruch zunächst lediglich fristwahrend zu erheben und nicht näher zu begründen. Vielmehr regen wir an, das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

Wieso das Widerspruchsverfahren ruhen lassen?
Der VBE vertritt weiterhin die Rechtsauffassung, wonach das dauerhafte Auseinanderfallen von Amt und Funktion rechtswidrig ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Durch die Vereinfachung des Prüfungsverfahrens ist nun der Zugang der Kolleginnen und Kollegen zum Lehramt für Realschule plus gelungen. Die Anhebung von A12 auf A13 steht aber noch aus.

Richtig ist, dass die Leipziger Richter einen Anspruch auf eine A13-Stelle davon abhängig machen, ob im Landeshaushalt entsprechend freie Stellen vorgesehen sind und auch besetzt werden sollen. Dies ist spätestens zum 01. August 2016 der Fall, wenn zahlreiche Stellen mit neuen Kolleginnen und Kollegen besetzt werden sollen. Seit Monaten weist der VBE darauf hin, dass diese Stellen möglicherweise als Dreh- und Angelpunkt einer gerichtlichen Auseinandersetzung genutzt werden können, um den Anspruch auf Umwidmung durchzusetzen. Eine Klage hätte weitreichende Folgen für das gesamte Schulsystem.

Letztlich hängt es nun vom Landtag, also vom Gesetzgeber, ab, was passiert. Die Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2017/2018 stehen unmittelbar bevor.

Der VBE beweist politischen Gestaltungswillen

In einem Spitzengespräch hat die Bildungsministerin Stefanie Hubig deutlich gemacht, dass sie es für erforderlich hält, die Umwidmungen bis zum Ende der Legislatur im Jahr 2021 abzuschließen. Darüber hinaus strebt sie in den Haushaltsberatungen um den Doppelhaushalt 2017/2018 an, eine größtmögliche Zahl an Stellen durchzusetzen.

Die Frage der Bereitstellung von Stellen ist eine politische Entscheidung des Landtags. Es geht also darum, die Abgeordneten zu überzeugen, wenn nötig jeden und jede einzelne(n). Nehmen deshalb auch Sie mit Ihren örtlichen Landtagsabgeordneten Kontakt auf und weisen Sie auf die nach wie vor bestehende Ungerechtigkeit hin! Der VBE wird dies selbstverständlich auch tun.

Der VBE scheut keine juristische Auseinandersetzung. Als Gewerkschaft verhilft er seinen Mitgliedern zu ihrem Recht und hat dies mit dem bisher beschrittenen Weg bereits bewiesen. Allerdings müssen zuvor alle politischen Möglichkeiten ausgelotet werden, wie in der Vergangenheit auch! Eine weitere juristische Auseinandersetzung bleibt also eine klare Option.

Folgende Schritte empfiehlt der VBE jetzt:

  1. Die Absolventinnen und Absolventen der Wechselprüfung II beantragen unverzüglich die Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A13, beispielsweise mithilfe des VBE-Mustertextes. Dadurch wird für die Landesregierung und den Landtag deutlich, dass viele Kolleginnen und Kollegen auf eine rechtmäßige Besoldung drängen.
  2. Das eingeleitete Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnungsentscheidung sichert die Rechtsposition der betroffenen Kolleginnen und Kollegen und kann jederzeit wieder aktiviert werden.
  3. Aus Sicht des VBE muss der Doppelhauhalt 2017/2018 ein deutliches Signal die Kolleginnen und Kollegen setzen, insbesondere für diejenigen, die aufgrund ihres Dienstalters vorrangig zu bedienen sein dürften. Ein Ranking nach Noten lehnt der VBE weiterhin ab!
  4. Wenn der Haushaltsgesetzgeber keine zufriedenstellende Lösung aus Sicht der Betroffenen erzielt, wird die rechtliche Auseinandersetzung fortgesetzt und die Widerspruchsverfahren werden reaktiviert. Gegen die dann zu erwartenden Widerspruchsbescheide wird dann geklagt werden müssen.


Der VBE kämpft weiter konsequent, zielstrebig und effektiv für die besoldungsrechtliche Gleichstellung der betroffenen Lehrkräfte, die nun endlich in greifbare Nähe gerückt ist.

Bei Rückfragen stehen die Expertinnen und Experten des VBE gerne zur Verfügung. Beachten Sie insbesondere die VBE- Hotline zur WP II immer mittwochs von 14-16 Uhr. Weitere Infos dazu finden Sie hier

Mainz, 30.06.2016

Diese Information können Sie auch als PDF abrufen: hier

 
 

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