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VBE Rheinland-Pfalz

Grundschule 2016 - endlich aufwerten

07.04.2016

Was jetzt getan werden muss!

Grundschule 2016 - endlich aufwerten

• Grundschulen sind für die Bildungsbiografie der Schülerinnen und Schüler die wichtigste Grundlage.

• Grundschulen nehmen alle Kinder auf, unabhängig von sozialer, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit.

• Grundschulen spiegeln damit ein Bild unserer Gesellschaft, ihrer Entwicklungen, ihrer Probleme, aber auch ihrer Potentiale.

• Der pädagogische Alltag der Grundschulen ist komplex und vielfältig, er erfordert eine hohe berufliche Professionalität.

• In einer veränderten Schullandschaft sind Lehrer/-innen Expertinnen und Experten für die Planung, Organisation und Förderung individueller Bildungsbiografien der Kinder und Jugendlichen - unabhängig von der Schulart.

• Dieser schulpolitische Anspruch duldet keine Unterschiede in ihrer Ausbildung, in Deputat und Status.

• Der Reform unserer Schulen muss eine Reform des Lehrerberufs folgen mit dem Ziel einer dienstrechtlichen Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Lehrämter.

• Die gesellschaftliche Bedeutung grundlegender Bildung an den Grundschulen unseres Landes muss eine nachhaltige Aufwertung erfahren - auch durch eine Aufwertung des Lehrerberufs an den Grundschulen.

Was jetzt getan werden muss

• Jetzt Grundschulen stärken.

• Jetzt in Grundschulbildung nachhaltig investieren.

• Jetzt Grundschulen und Grundschullehrkräfte aufwerten.

• Jetzt Grundschullehrer/-innen gleichstellen - in Ausbildung, Arbeitszeit und Besoldung.



Arbeit, Zeit und Unterricht – vom gleichen Maß im Lehrerberuf

- Eine Skizze über die berufspolitische Benachteiligung von Grundschullehrkräften -

Darum geht es
Grundschulen sind für die Bildungsbiografie der Schülerinnen und Schüler die wichtigste Grundlage. Grundschulen nehmen alle Kinder auf, unabhängig von sozialer, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit. Grundschulen spiegeln damit ein Bild unserer Gesellschaft, ihrer Entwicklungen, ihrer Probleme, aber auch ihrer Potentiale. Der Pädagogische Alltag der Grundschulen ist komplex und vielfältig, er erfordert eine hohe berufliche Professionalität.

Viele Reformen sind in den vergangenen Jahren unternommen worden, um die pädagogische Arbeit der Grundschulen mit der gesellschaftlichen Entwicklung abzustimmen, so durch Einführung der Vollen Halbtagsschule. Die Individualisierung des Lernens, der gemeinsame Unterricht für alle Kinder im Rahmen der Inklusion und heute die Integration der von Flucht und Vertreibung betroffenen Kinder sind weitere Etappen der Veränderung.

Warum aber haben Grundschullehrerinnen und -lehrer schlechtere Bedingungen in Ausbildung, Arbeitszeit, beruflichem Fortkommen und Gehalt als ihre Kolleginnen und Kollegen an den übrigen Schularten? Ist ihre Arbeit nicht zumindest gleichwertig im Vergleich mit anderen Schularten?

Was Lehrer/-innen trennt
Lehrer sind Lehrer - sollte man meinen. Lehrer sind alle in gleicher Weise zuallererst Lehrer - Angehörige eines Berufs. Doch die Realität sieht leider anders aus: Zwischen den Lehrern unterschiedlicher Schularten liegen hierzulande Welten – in Ausbildung, Arbeitszeit, Status – sprich: Bezahlung – und Aufstiegsmöglichkeiten.

Ursprünglich wurden Lehrerinnen und Lehrer für eine Schulart ausgebildet – als Volksschullehrer/-innen, Realschullehrer/-innen oder Gymnasiallehrer/-innen. Doch während sich die Schullandschaft veränderte, blieben die beruflichen Strukturen in der Lehrerschaft die gleichen – obwohl sich Tätigkeitsbereiche strukturell mehr und mehr überschnitten. Schulen wurden reformiert, der Lehrerberuf aber nicht.

Die Neuorganisation der Lehrerbildung sollte in Rheinland-Pfalz an den traditionellen Strukturen der Lehrerschaft etwas ändern - u.a. durch ein (weitgehend) gemeinsames Grundstudium. Aber in der Masterphase läuft alles wieder auseinander – nach Grundschullehrkräften, Realschule plus-Lehrkräften, Förderschul-, Gymnasial- und Berufsschullehrkräften. Und dies mit unterschiedlich langen Ausbildungszeiten.

Eine zweisemestrige Masterphase für Grundschullehrkräfte ist gemessen an der Vielfalt der pädagogischen Anforderungen allerdings völlig unzureichend. Diese kurze Ausbildungszeit dient nur dem Zweck, die Ausbildung „billig“ zu halten, einen strukturellen Unterschied zu den übrigen Lehrämtern und damit die Grundlage für eine unterschiedliche Einstufung zu schaffen.

Damit wurde das veraltete Dienstrecht mit seinen nach Lehramt unterschiedlichen Einkommens- und Berufsaussichten nahtlos fortgeführt. Das Dienstrecht teilt die Lehrämter in eine Hierarchie.
Es ist also insbesondere das veraltete Dienstrecht, das die Lehrer/-innen trennt. Deshalb muss es überwunden werden.

Gefangen in einem veralteten Dienstrecht
Eine Grundlage der heutigen Besoldungsstruktur der Lehrerinnen und Lehrer sind die „Frankenthaler Beschlüsse“ der Kultusministerkonferenz von 1970. Durch diese Vereinbarung wurde die unterschiedliche Besoldung der Lehrer/-innen festgeschrieben - bis heute.

So unterscheiden sich die Grundgehälter einer Grundschullehrerin und einer Realschule plus-Lehrerin, beide im Alter von 40 Jahren, um ca. 12%. Der Unterschied zu einem 40jährigen Oberstudienrat ist noch höher: Er liegt bei ca. 22 % oder einem guten Fünftel des Einkommens. Hierbei sind die unterschiedlichen Beförderungsmöglichkeiten insofern berücksichtigt, als ein Gymnasiallehrer in diesem Alter üblicherweise die Beförderungsstufe des Oberstudienrates erreicht hat. Entsprechende Möglichkeiten gibt es im Bereich der Grundschulen nicht.

Auch bei Personalaufwand und Ausbildungsstandard der Lehrkräfte sind die Grundschulen - faktisch also die Grundschülerinnen und Grundschüler sowie deren Lehrkräfte - unserer Gesellschaft am wenigsten wert.

Ein besondere Benachteiligung ergibt sich zusätzlich für tariflich beschäftigte Lehrkräfte. Sie haben gegenüber verbeamteten Lehrkräften erhebliche Gehaltseinbußen, weil sie den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungen selber tragen müssen. Die Nettogehalts-Differenz eines Beschäftigten gegenüber einer gleichwertig tätigen beamteten Lehrkraft beträgt einige hundert Euro. Insgesamt hat die Einführung des TV-L die Situation der Berufseinsteiger in den Lehrerberuf und vergleichbare pädagogische Tätigkeiten erheblich verschlechtert.

Dass sich insgesamt an der Einstufung von Grundschullehrkräften in Ausbildung, Status, Arbeitszeit und Bezahlung etwas ändern muss, berührt nicht nur die soziale Gerechtigkeit unter den Lehrkräften. Hier stellt sich letztlich die Frage nach der Wertschätzung und dem Stellenwert grundlegender Bildung für die Entwicklung der demokratischen Gesellschaft.

Lehrerarbeit: Der pädagogische Auftrag ist verschieden - aber gleichwertig
Dass die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer nach Schularten völlig verschieden, aber jeweils eigenständig und damit gleichwertig ist, das ist in der öffentlichen Meinung unserer Gesellschaft mittlerweile angekommen.

Galt die Grundschule früher noch zuweilen als „Stillsitzschule“, wo man den Kindern die Grundfertigkeiten „beibringt“, ist man sich heute der wachsenden Komplexität der pädagogischen Arbeit in der Grundschule bewusst.

Unterricht in der Schuleingangsphase bei einer zunehmend heterogenen Schülerschaft, neue Lernrhythmen in der Vollen Halbtagsschule, verbale Beurteilungen, Fremdsprache ab Klasse 1, Integration bzw. Inklusion beeinträchtigter und von Vertreibung betroffener Kinder, die Erstellung individueller Lernpläne und Portfolios, Ausweitung des Erziehungsauftrags und der Beratungsfunktion – das sind nur einige Beispiele der inneren Neukonstruktion der Grundschule.

Aber noch immer wird die Bewertung der Arbeit der unterschiedlichen Lehrergruppen nach dem Alter der Schülerinnen und Schüler - und auch nach deren sozialer Herkunft - gestaffelt.

Hier klafft ein gesellschaftlicher Widerspruch. Was sozialpolitisch notwendig wäre, ist dem Staat schulpolitisch zu teuer. Soziale Prävention durch pädagogische Förderung – dieser Zusammenhang wird der Politik erst langsam bewusst; und auch erst, seit die Kosten der Sozialsysteme explodieren.

Die Hierarchie unter den Lehrergruppen ist heute ein Strukturmodell von gestern. Der Ausbau und die Verbreitung integrierter Lernformen und Organisationsstrukturen an den Schulen stehen im Kontrast zu den traditionellen Strukturen des Dienstrechts im Lehrerberuf.

Der pädagogische Auftrag aller Lehrkräfte ist in einem modernen Schulsystem prinzipiell gleich. Ihre Tätigkeiten sind nicht gleichartig, aber sie sind gleichwertig.

Der Blick nach vorn …
Bildungsreformen haben die Schullandschaft neu gestaltet. Diese Entwicklung verändert den Lehrerberuf nachhaltig. Lehrer/-innen sind heute insgesamt Expertinnen und Experten für die Planung, Organisation und Begleitung individueller Bildungsbiografien der Kinder und Jugendlichen ohne Unterschied der Schulart.

Das Land hat Lehrerinnen und Lehrer, die in ihrem jeweiligen Bereich gleichermaßen kompetent sind. Dieser Anspruch duldet keine Unterschiede in ihrer Ausbildung, in Deputat und Status.

Der Reform unserer Schulen muss eine Reform des Lehrerberufs folgen mit dem Ziel einer dienstrechtlichen Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Lehrämter.

Jetzt muss endlich die Chance genutzt werden, Grundschulpolitik als sozio-ökonomische Investition anzusehen, die in ihrer Bedeutung keiner anderen Schulart nachsteht.

Das bedeutet auch, die Ressourcen für die Grundschülerinnen und Grundschüler, die für den Landeshaushalt mit deutlichem Abstand die „billigsten“ Schüler sind, auszubauen.

Diese Forderung ist die Grundlage für die VBE-Grundschulkampagne 2016 unter dem Motto ... ein guter GRUND SCHULE zu stärken .

Es muss deutlich werden, dass unsere Gesellschaft in die Grundschulen als das Fundament für erfolgreiches Lernen, für soziale Integration und für die persönliche Entwicklung der Kinder schaffen mehr investieren.

Die gesellschaftliche Bedeutung grundlegender Bildung an den Grundschulen unseres Landes muss eine nachhaltige Aufwertung erfahren - wie der Lehrerberuf an den Grundschulen auch.

MZ/30.03.2016

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