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VBE Rheinland-Pfalz

Altersteilzeit für Lehrkräfte wird fortgesetzt

03.11.2016

Endlich eine Perspektive für die Lebensplanung

Die Landesregierung hat entschieden, dass es auch künftig für Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz möglich sein soll, den Übergang von der Arbeitsphase in den Ruhestand flexibel zu gestalten.
Der VBE Rheinland-Pfalz hatte schon im Frühjahr in einem Schreiben an das zuständige Ministerium gefordert, für eine schnelle Lösung zu sorgen. Nach dem Stichtag der letzten Beantragung zum 01. Februar 2016 haben sich viele Kolleginnen und Kollegen im aktiven Dienst über die Zukunft der Altersteilzeit beraten lassen, um planen zu können. Doch konkretes konnte nicht gesagt werden. Auf diesen Missstand hatte der VBE Rheinland-Pfalz auch im Pressedienst vom 11. April 2016 hingewiesen.

Erst die gesetzlich festgeschriebene Evaluation hat der Landesregierung die Fortführung der Altersteilzeit ermöglicht. Einerseits kann das Land durch niedrigere Personalkosten an der Altersteilzeit sparen, andererseits ermöglicht die bisherige Regelung in Rheinland-Pfalz eine sehr flexible Planung durch die betroffenen Kolleginnen und Kollegen.

Aus diesem Grund wird die bisherige Vereinbarung im Wesentlichen fortgeschrieben, allerdings mit der Veränderung des späteren Einstiegs: Entsprechend der bereits erfolgten Erhöhung der Lebensarbeitszeit kann künftig die Altersteilzeit erst zu dem Zeitpunkt begonnen werden, zu dem das 56. Lebensjahr vollendet worden ist. Diese Verzögerung um ein Jahr schränkt einerseits die Flexibilität ein, andererseits wird dadurch eine weitere Reduktion der effektiven Ruhegehaltssätze vermieden. Es muss immer daran erinnert werden, dass die Altersteilzeit erhebliche Auswirkungen auf die Höhe des Ruhegehaltssatzes hat und sich die Bedingungen der Altersteilzeit in den letzten Jahren immer wieder verschlechtert haben.

Das neue Formular zur Beantragung findet sich bereits auf der Serviceseite der ADD unter www.add.rlp.de ("Schulen und Kultur" / Service und Infos" / Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung") Die Beantragung kann ab sofort bis zum 01. Februar 2016 auf dem Dienstweg gestellt werden.

Wer noch unsicher ist, welche wirtschaftlichen Folgen eine Altersteilzeit hat oder wer die Unterschiede zu anderen Pensionstatbeständen vergleichen möchte, kann sich als Mitglied des VBE die Berechnung der unterschiedlichen Szenarien durch die Rechtsberatung des VBE Rheinland-Pfalz durchführen lassen. Dabei kann auf die individuelle Situation ideal eingegangen werden.

Eine Übersicht über die Regelungen zur Altersteilzeit finden Sie hier zum Download.

 
 

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